Pro Ventus GmbH: Abwicklung des Einlagengeschäfts durch die Bafin angeordnet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  hat mit Bescheid vom 03.07.2015 der Pro Ventus GmbH aus Großostheim die Abwicklung eines nach Ansicht der BaFin unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Das Geschäftsmodell der Pro Ventus GmbH bestand in dem Verkauf von Silbermünzen. Mit dem Verkauf der Silbermünzen verbunden war eine Zusage der in der Schweiz ansässigen Pro Silber GmbH nach Ablauf einer unterschiedlich ausgestalteten Vertragslaufzeit die Münzen zu einem abweichenden, gegebenenfalls also höheren, Preis wieder anzukaufen. Hierin sieht die BaFin ein einheitliches Geldanlagemodell. Für ein solches Geschäft hätte die Pro Ventus eine Erlaubnis von der BaFin haben müssen.

Aufgrund der fehlenden Erlaubnis hat die BaFin die Abwicklung des unerlaubten Einlagegeschäfts angeordnet. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der Abwicklungsanordnung der BaFin muss die Pro Ventus GmbH nun ihren Kunden die Gelder zurückzahlen. Ob Sie hierzu in der Lage sein wird, muss sich zeigen.



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