IFMC-Group GmbH unterliegt gegen die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte schon mit Bescheid vom 14.11.2013 der IFMC Group GmbH aus Karlsruhe die Abwicklung unerlaubt betriebener Bankgeschäfte auferlegt. Gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides ist die IFMC-Group vorgegangen und hat vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt. Der Antrag wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt.

Hintergrund des Bescheides der BaFin waren die nach Meinung der BaFin unerlaubten Einlagengeschäfte der IFMC Group aus Karlsruhe. Die IFMC Group hatte Forderungen aus Kapitallebensversicherungsverträgen, Bausparverträgen und Investmentdepots aufgekauft und sich für den Aufkauf zu Zahlungen an ihre Kunden über mehrere Jahre verpflichtet. Hierin sah die BaFin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Über eine entsprechende Erlaubnis verfügte die IFMC Group jedoch nicht.

Betroffene Kunden der IFMC Group sollten mögliche Ansprüche prüfen lassen und abklären, ob die Gefahr eines Kapitalverlustes besteht.

Zuletzt war die schlagzeilenträchtige S&K Gruppe aus Frankfurt mit dem Ankauf von Lebensversicherungen in den Fokus geraten. Die S&K hatte mit zahlreichen Anlegern Kaufverträge über bestehende Lebensversicherungen geschlossen und den Anlegern Zahlungen deutlich über dem Rückkaufswert der Versicherung zugesagt. Mit Insolvenz der S&K Gruppe blieben diese Zahlungen an die betroffenen Anleger aus.

In Anbetracht der derzeit niedrigen Rendite von Lebensversicherungen ist der Impuls, die Lebensversicherung in ein renditestärkeres Investment umzuwandeln, nachvollziehbar. Anleger die solche Überlegungen haben, müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass eine höhere Rendite fast immer mit einem höheren Risiko verbunden sein wird.



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