Kapital­anlagerecht

Das Kapitalanlagerecht umfasst sämtliche Fragestellungen, die sich rund um mittel- und langfristige Kapitalanlagen des Kapitalmarkts ergeben. Häufig treten hier Probleme zwischen Anleger und Anlagenvermittler oder Anlagenanbieter auf. Insbesondere Privatanlegern, aber auch kleinen und mittleren Unternehmen und anderen fehlt hier oftmals das Fachwissen, wodurch der Mittler oder Anbieter der Kapitalanlage im Vorteil ist. Deswegen ist im Konfliktfall ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Kapitalmarktrecht empfehlenswert, um dem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen zu können.

Wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung zu Kapitalanlagen an HEE Rechtsanwälte in Berlin, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen bzw. sich beraten lassen möchten. Wir sind in allen Bereichen des Kapitalmarktrechts sowie Kapitalanlagerechts für Sie da und vertreten Sie gerne auch bundesweit.

Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht erklärt: Was ist der Kapitalmarkt?

Bevor wir näher auf das Kapitalmarktrecht eingehen, ist zunächst zu klären, was genau unter dem Kapitalmarkt zu verstehen ist. Allgemein bezeichnet man den kompletten Markt für mittel- und langfristige Kapitalanlagen sowie Kapitalaufnahmen als Kapitalmarkt. Er gliedert sich in viele verschiedene Untermärkte, die organisiert oder nicht organisiert sind. Zu den organisierten Märkten gehört der Weiße Kapitalmarkt. Ihnen allen gemein ist die Prüfung, Regulierung und Beaufsichtigung durch die staatliche Finanzaufsicht. Ein Hauptbereich des organisierten Markts ist der Börsenhandel, auf dem Anleger Wertpapiere flexibel, schnell und sicher handeln können. In der Regel sind die Produkte des Weißen Kapitalmarkts transparent, verständlich und die Einlagen oftmals abgesichert. Zu den nicht organisierten Märkten, die der staatlichen Finanzaufsicht nur teilweise oder gar nicht unterliegen, gehört der Graue Kapitalmarkt. Hier werden beispielsweise Unternehmensfonds, Immobilienfonds, Schifffonds oder auch Termingeschäfte als Kapitalanlage gehandelt.

Das Kapitalmarktrecht: ein Überblick

Allein durch unsere kurze Zusammenfassung über den Kapitalmarkt bzw. die verschiedenen Kapitalmärkte wird Ihnen deutlich, dass es sich hierbei um ein sehr weites und komplexes Feld handelt. Dies erfordert ein entsprechend umfangreiches Rechtsgebiet: das Kapitalmarktrecht. Es hat sich aus dem Bankrecht, Börsenrecht und Gesellschaftsrecht entwickelt und ist seit einigen Jahren in Deutschland als ein anerkanntes, eigenständiges Rechtsgebiet etabliert. Das Kapitalmarktrecht klärt rechtliche Fragestellungen rund um mittel- und langfristige Kapitalanlagen des Kapitalmarkts. Die Hauptregelungsziele des Rechtsgebiets sind der Anlegerschutz sowie der Funktionsschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft. Beim Funktionsschutz geht es darum, das Bestehen gut funktionierender Kapitalmärkte zu gewährleisten, da diese wichtig für die Volkswirtschaft sind. Beim Anlegerschutz, der auch der Hauptvertretungsbereich im Kapitalmarktrecht von HEE Rechtsanwälte ist, geht es darum – wie der Name bereits sagt – den Anleger zu schützen. Ziel ist hierbei, dass aktuelle und zukünftige Anleger Vertrauen in die Kapitalmärkte haben und Kapitalanlagen tätigen.

Probleme mit Kapitalanlagen – Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht unterstützt

Oftmals sind diese Kapitalanlagen mit höheren Risiken bis hin zu Totalverlust der Einlage verbunden und die Verbindlichkeiten für Privatanleger, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, sind im Voraus oft nicht nachvollziehbar. Durch die fehlende staatliche Finanzaufsicht werden auf dem Grauen Kapitalmarkt unseriöse Anbieter angelockt, die vermuten, hier ein gutes Geschäft mit Anlegern, die beispielweise in ihre Rentenvorsorge investieren möchten, machen zu können. Oftmals zeigen sich die Probleme allerdings erst, wenn die Geschäfte schon lange abgeschlossen wurden. Optimale und zielgerichtete Unterstützung kann hier am besten ein spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht (oftmals auch als Fachanwalt für Kapitalanlagerecht bezeichnet) leisten. Denn die Materie ist so komplex und die einzelnen Fälle sind so individuell, dass sie einen Spezialisten erfordern, der das Kapitalmarktrecht bestens von A-Z kennt.

Beispiele für Schwierigkeiten mit Kapitalanlagen

Schwierigkeiten und Probleme hinsichtlich einer Kapitalanlage ergeben sich oftmals durch Beratungsfehler bzw. eine unvollständige Aufklärung durch den Vermittler oder Anbieter bzw. Verkäufer vor Vertragsschluss. Es besteht die rechtliche Pflicht, den interessierten Kunden respektive potentiellen Käufer vor einer Unterschrift allumfänglich über die Kapitalanlage aufzuklären und zu beraten. Die umfangreichen Beratungs- und Aufklärungspflichten sind abhängig von dem individuellen Käufer inklusive dessen persönlicher Fähigkeiten und Interessen sowie dem jeweiligen Anlageobjekt. Dazu gehört in besonderem Maße die Aufklärung über spezielle Risiken inklusive des möglichen Totalverlusts des investierten Vermögens. Aber auch darüber, dass der Berater Provision für den Vertragsabschluss oder eine Gewinnmarge erhält, und vieles weitere mehr, muss der Kunde im Detail aufgeklärt werden, unabhängig davon, ob er danach fragt oder nicht. Ebenfalls kommt der Gestaltung von Prospekten sowie Angebotsunterlagen, besser gesagt jedem Werbemittel, das den Kapitalanleger informieren soll und das eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildet, ein besonderes Augenmerk zu. Hier besteht die Pflicht, dass diese Unterlagen alle Informationen enthalten und sachlich richtig und verständlich darstellen.

Kompetente Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht

Viele Kapitalanleger verlassen sich aufgrund der Komplexität auf die Empfehlung des Finanzberaters. Oftmals treten erst im Verlauf der Jahre bei der Kapitalanlage Probleme und Risiken auf, die den Anlegern vorher nicht bewusst waren und aufgrund dieser sie sich niemals für diese Kapitalanlage entschieden hätten. Haben Sie das Gefühl, falsch beraten worden zu sein und bereits eine Kapitalanlage abgeschlossen? Sind Sie mit konkreten Problemen konfrontiert? Oder sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine spezielle Kapitalanlage abschließen sollen? Nehmen Sie gerne die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen von HEE Rechtsanwälte in Berlin in Anspruch. Ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht unterstützt Sie in Ihrem individuellen Fall professionell, objektiv und transparent. Wir prüfen jeden Einzelfall auf die Rechtslage, ermitteln Ihre Handlungsmöglichkeiten und realistischen Chancen. Wir vertreten Sie im Bedarfsfall mit der notwendigen Härte – gerne auch bundesweit. Je nach Ausgangslage können wir im besten Fall eine komplette Rückabwicklung der Kapitalanlage erwirken. Vertrauen Sie auf das Know-how unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte für Kapitalmarktrecht. Wenden Sie sich an uns – wir sind für Sie da!

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Kapitalanlagen
  • Berater- und Vermittlerhaftung
  • Verhandlungen mit Banken und Sparkassen
  • Führen von Prozessen im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Prüfung von Darlehensverträgen

Erste Hilfe

Sie wollen eine Kapitalanlage zeichnen?

Wenn Sie vor der Frage stehen, ob Sie eine bestimmt Kapitalanlage zeichnen sollen, sollten Sie sich unbedingt vor der Unterzeichnung von Vertragsunterlagen beraten lassen. Denn die Erfahrung zeigt, dass dies der richtige Moment ist, eine geplante Kapitalanlage prüfen zu lassen. Auch wir können zwar nicht hellsehen. Allerdings sind wir aufgrund unserer Expertise und unserer gemeinsamen jahrzehntelangen Erfahrung im Stande, Ihnen die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufzuzeigen. Nach unserer Meinung ist es am wichtigsten, dass der Kapitalanleger weiß, worauf er sich einlässt, um später vor unangenehmen Überraschungen gewahrt zu sein. Hinzu kommt, dass es in den allermeisten Fällen deutlich preiswerter ist, sich vor dem Abschluss einer Kapitalanlage anwaltlich beraten zu lassen, als später einen Prozess zu führen.

Enttäuscht, verzockt, geprellt? Wenn Ihre Kapitalanlage nicht hält, was sie verspricht

Wenn Sie eine Kapitalanlage erworben haben, die nicht hält, was Ihnen versprochen wurde, zögern Sie nicht lange, sich anwaltlichen Rat zu holen. Dies kann zum Beispiel zunächst bei einer preiswerten anwaltlichen Erstberatung geschehen, im Rahmen derer wir zu den Erfolgsaussichten eines Vorgehens und den Kosten Stellung nehmen. Da sich gerade bei Kapitalanlagen häufig erst Jahre später zeigt, dass diese nicht "funktionieren", ist es umso wichtiger, sich möglichst gleich anwaltlichen Rat einzuholen. Denn zunächst ist zu klären, ob Verjährung droht oder womöglich schon eingetreten ist. Die Verjährung kann je nach Kapitalanlage und Konstellation unterjährig und auf den Tag genau oder zum Ende eines Jahres eintreten. Auch können die Verjährungsfristen sehr unterschiedlich sein.

Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht oft auch bei Einberufung von (außerordentlichen) Gesellschafterversammlungen. Tauchen hier überraschend negative Neuigkeiten auf, sollte anwaltlicher Rat gesucht werden. HEE Rechtsanwälte stehen Ihnen insofern auch bei kurzen Ladungsfristen für Versammlungen zur Verfügung. 

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