BAG unterließ Zinsanpassung – Darlehen wurde um 73.000 Euro reduziert

Wie die Stiftung Warentest in einem aktuell erschienenen Artikel berichtet, ist es einem Kunden der BAG Bankaktiengesellschaft gelungen, seinen zunächst mit 125.000,00 Euro bestehenden Immobilienkredit auf 52.000,00 Euro zu reduzieren, da die BAG eine vorzunehmende Zinsanpassung unterließ.

Vereinbarung ohne Effektivzins

Nachdem ein Ehepaar das ursprüngliche Darlehen der Volksbank Lüneburg im Jahre 2003 nicht mehr bedienen konnte, übertrug die Volksbank im Jahr 2004 die Forderung auf die in Unna ansässige Bankaktiengesellschaft (BAG). Die BAG ist die Badbank der Genossenschaftsbanken. An diese werden von den Genossenschaftsbanken als problematisch eingestufte Kredite abgegeben. Die BAG vereinbarte mit den Eheleuten einen Vertrag über die Rückzahlung der noch offenen Restschuld, wobei die BAG dabei jedoch keinen Effektivzins angab.

Im Jahr 2009 wurde dann zwischen der BAG und dem Ehepaar ein neuer Vertrag vereinbart, der einen variablen Zinssatz von zunächst 7,3 Prozent enthielt.

Fehlen effektiver Jahreszins oder Sollzinssatz ist nur der gesetzliche Zinssatz zu zahlen

Gem. § 494 Abs. 2 BGB müssen Verbraucher dem Darlehensgeber bei Verträgen, in denen die Effektivzinsangabe fehlt, nur den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent zahlen. Ist zwischen den Vertragsparteien ein variabler Zinssatz vereinbart, dann ist der Darlehensgeber, in dem oben geschilderten Fall die BAG Bankaktiengesellschaft, verpflichtet, den Zinssatz regelmäßig anzupassen und aufgetretene Zinssenkungen sofort weiterzugeben.

Nachdem das Ehepaar einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, wurde durch diesen ermittelt, dass die BAG in dem dortigen Fall ca. 73.000 Euro zu viel berechnet hatte. Seitens der BAG wurde letztlich die Senkung des Zinssatzes von 7,3 auf 2,26 Prozent und die Reduzierung der Restschuld um 73.000,00 Euro akzeptiert.

Überprüfung von Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz lohnt sich häufig

In dem Beitrag der Stiftung Warentest, der am 09.01.2017 zu dem Thema „BAG verlangt 73.000 Euro zu viel vom Kunden“ erschien, weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass es sich bei Kontokorrentkrediten sowie Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz besonders häufig lohnt, nachrechnen zu lassen, ob die Sparkasse oder Bank die Zinsen rechtzeitig angepasst hat.

Wenn auch Sie Ihren Kreditvertrag überprüfen lassen möchten oder aber Schwierigkeiten mit der BAG haben, können Sie sich gern an unsere Kanzlei wenden. Wir sind eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei und haben bereits etliche Mandanten erfolgreich gegen die BAG Bankaktiengesellschaft vertreten.



Zur Liste