Womöglich Schluss mit dem unendlichen Widerrufsrecht

Durch intensive Lobbyarbeit ist es den Banken und Sparkassen möglicherweise gelungen, die Gesetzgebung zu beeinflussen, berichtet Stiftung Warentest in einem Beitrag vom 07.10.2015.

Gesetzesänderung

So wird einem bereits existenten Gesetzesentwurf zufolge zugunsten der Banken eine Befristung des Widerrufrechts bis zum 21.06.2016 eingeführt. Demnach könnten die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden.

Momentane Lage

Zurzeit ist es noch möglich, Darlehensverträge bzw. die darauf gerichteten Willenserklärungen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen unbefristet zu widerrufen. Dies ermöglicht neue Kreditverträge zu günstigeren Zinskonditionen abzuschließen, bei der Rückabwicklung des bestehenden Darlehensvertrages die hohen Vorfälligkeitsentschädigungen sparen zu können und bereits gezahlte Zinsen erstattet zu bekommen. Bei hohen Immobiliendarlehensverträgen kommen schnell hohe Beträge zusammen, die die Banken erstatten müssen.

Da dies eine sehr missliche Lage für Banken und Sparkassen ist, wäre das neue Gesetz für betroffene Kreditinstitute eine elegante Lösung, sich aus ihrer Zahlungspflicht zu befreien.

Die Zeit läuft

Für die Darlehensnehmer läuft nun die Zeit, sollte der Entwurf Gesetz werden.

Auch wir vertreten eine Vielzahl von Darlehensnehmern, die ihre Kreditverträge widerrufen haben und sich mit unserer juristischen Unterstützung zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte nun intensiv mit den Banken bzw. Sparkassen auseinander setzen. Positiv muss erwähnt werden, dass einige Kreditinstitute auch ohne langwierige Auseinandersetzung für ihre Kunden sehr günstige Lösungen anbieten.

Hier der Link zum Artikel der Stiftung Warentest:

<link https: www.test.de fehlerhafte-kreditvertraege-widerrufsrecht-soll-schnell-erloeschen-4918483-0>www.test.de/Fehlerhafte-Kreditvertraege-Widerrufsrecht-soll-schnell-erloeschen-4918483-0/



Zur Liste