Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG – Insolvent

Investieren in Immobilien bei Ausnutzung der Denkmal-Afa nach § 7i EStG. Diese Idee ist wahrlich nicht neu und im Grunde sicher auch nicht zu beanstanden. Anleger müssen sich jedoch stets darüber im Klaren sein, dass Immobilieninvestitionen - gerade solche die mit der Sanierung alter Bausubstanz einhergehen - nicht ohne Risiken sind.

Diese Tatsache erfahren Anleger der „Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG“ aktuell am eigenen Leibe. Die Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG (WiP) wollte einen Block aus dem Kraft-durch-Freude Komplex in Prora auf Rügen sanieren, in Ferienwohnungen umwandeln und an Anleger verkaufen. Die WiP ist 2013 aus der Irisgerd 6. Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG hervorgegangenen und gehört zu der Berliner Unternehmensgruppe IRISGERD mit Sitz im Grunewald. Die IRISGERD Unternehmensgruppe hatte die Wohnanlage 2012 für 2,75 Millionen Euro gekauft.
In 2013 begann der Vertrieb der Wohnungen. Nach Presseberichten wurden fast alle der 280 Appartements verkauft und der Umbau ist zu 90% abgeschlossen. Gleichwohl ist nun das eingetreten, was zu Beginn wohl niemand für möglich gehalten hatte: Die Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG ist insolvent. Grund für diese Entwicklung sollen Bauverzögerungen und deutlich gestiegene Sanierungskosten sein. Am Ende hat eine nicht bewilligte Verlängerung eines Bankdarlehens vermeintlich den Ausschlag für die Insolvenz gegeben.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.08.2018, Az: 36w IN 3700/18 wurde Dr. Philipp Hackländer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht erfolgt.

Was bedeutet die Pleite für die Anleger?

Für die Anleger wäre es am einfachsten, wenn der Insolvenzverwalter die Fertigstellung vornehmen würde. Dies kann jedoch als wohl eher unwahrscheinlich erachtet werden. Naheliegender ist es, dass der Insolvenzverwalter zumindest erklären wird, die Bauverpflichtung aus den geschlossenen Verträgen nicht zu erfüllen. In diesem Fall ist die Herausforderung für die Investoren ungleich größer. Die Investoren der nicht fertiggestellten Immobilie bilden, ob sie es wollen oder nicht, eine Schicksalsgemeinschaft, die über die normale Eigentümergemeinschaft hinausgeht. Sehr wahrscheinlich werden die Anleger zusätzliches Geld aufbringen müssen, um eine Fertigstellung zu erreichen. Möglicherweise noch nicht an die Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG ausgezahlte Gelder dürften in Anbetracht der bekannt gewordenen Schwierigkeiten nicht ausreichen, um den Bau zu vollenden.

Denkmalgerechte Fertigstellung notwendig

Für die Anleger ist nicht nur die Fertigstellung an sich wichtig. Die angestrebten Steuervorteile werden nur dann fließen bzw. endgültig bei den Anlegern verbleiben, wenn die Sanierung am Ende auch vom Denkmalschutz abgenommen wird. Hierzu ist es regelmäßig auch erforderlich, dass relevante Bauunterlagen vorgelegt werden können. In vergleichbaren Fällen sind solche Unterlagen nach Insolvenz oft nicht mehr vorhanden gewesen. Es bleibt zu hoffen, dass ein solcher Fall nicht eintritt.

Wann erlangen die Anleger Eigentum und ist das derzeit wünschenswert?

Die Begründung von Immobilieneigentum setzt die Eintragung in das Grundbuch voraus. Wann die Eigentumsumschreibung zu erfolgen hat, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen. Grundsätzlich ist dies bei Sanierungsvorhaben immer dann der Fall, wenn die Sanierung abgeschlossen ist und der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Was aber ist, wenn der Verkäufer die Sanierung nicht zu Ende führen wird und der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird? Hier muss - abhängig von der weiteren Entwicklung - schnell Klarheit geschaffen werden. Solange es sich bei der Immobilie in Prora noch um eine Baustelle handelt, sollte auch nicht auf eine Eigentumsumschreibung oder den Wechsel von Nutzen und Lasten gedrängt werden, da dann auch die Verkehrssicherungspflichten übergehen.
Betroffene Erwerber von Wohnungen der Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sollten einerseits nicht in Panik geraten, anderseits aber auch nicht die Augen vor der Realität verschließen und sich rechtzeitig beraten lassen. HEE Rechtsanwälte waren bei der Fertigstellung verschiedener unvollendeter Sanierungsobjekte auf Seiten von Anlegern tätig und haben die Interessen der Anleger auch gegenüber den Insolvenzverwaltern vertreten. Gern stehen wir auch den betroffenen Kunden der Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG zur Seite.

 



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