Wertschutz Sicherheitseinrichtungen GmbH

Zahlreiche Anleger der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben sich in den letzten Tagen bei uns gemeldet, da sie Post vom Landgericht Kassel erhalten haben. Durch das Landgericht Kassel wurden sie aufgefordert, sich einen Rechtsanwalt zu suchen und innerhalb von zwei Wochen eine Anspruchsbegründung zu dem Mahnbescheid gegen Herrn Hauke Bruhn anzufertigen.

Oftmals wussten die betroffenen Anleger überhaupt nicht, warum sie in der Sache angeschrieben wurden. Durch Einsicht in die gerichtliche Akte konnten wir den Vorgang aufklären.

Als voriges Jahr der Skandal um die Machenschaften der S&K -Gruppe publik wurde, meldeten sich die Berater und Vermittler, die den Anlegern zu der Investition in die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG geraten hatten bei den Geschädigten. Von den Beratern und Vermittler wurde geraten sich an die Wertschutz Sicherheitseinrichtungen GmbH zu wenden. Dabei wurde den Anlegern in Aussicht gestellt, dass die Wertschutz Sicherheitseinrichtungen GmbH das verlorene Geld wieder beschaffen könnte. Bei der Wertschutz Sicherheitseinrichtungen GmbH handelt es sich um ein Unternehmen des mittlerweile verstorbenen Frankfurter Privatdetekivs Hans Gassl. Offenbar ließ sich die Wertschutz Sicherheitseinrichtungen GmbH mögliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe und der United Investors teilweise abtreten. Inwieweit auch Vollmachten erteilt worden sind, ist unklar. Ganz offensichtlich reichte die Wertschutz Sicherheitseinrichtungen GmbH dann in zahlreichen Fällen für die Anleger Mahnbescheide gegen Hauke Bruhn, einem derzeit in Haft befindlichen Hauptverantwortlichen der United Investors, ein.

Bemerkenswert dabei ist, dass zumindest diejenigen Anleger, die sich bei uns gemeldet haben, hierrüber nicht informiert worden sind. Die Prozessbevollmächtigten des Hauke Bruhn, die Kanzlei Schmeyer & Kollegen legten gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, so dass die Angelegenheiten an das Landgericht Kassel verwiesen wurden. Nun wurde durch die Kanzlei Schmeyer & Kollegen beantragt, das streitige Verfahren durchzuführen. Daher war das Landgericht Kassel gehalten, die Anleger zur Anspruchsbegründung aufzufordern.

Geschädigten Anlegern ist zu raten, sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte in der Sache nichts unternommen werden, wird höchstwahrscheinlich ein Urteil gegen die geschädigten Anleger ergehen. Hierdurch würden erheblich Kosten anfallen, da die Kosten für die Prozessbevollmächtigten des Herrn Hauke Bruhn von den im Verfahren dann unterlegenen Anlegern zu tragen wären.



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