Vorsicht beim Kauf von Immobilien!

Der Immobilienkauf in Deutschland boomt – trotz immer weiter steigender Immobilienpreise. Grund dafür ist unter anderem eine Kombination aus steigenden Mieten, den derzeit sehr günstigen Finanzierungsmöglichkeiten und dem Wunsch, mitten in der Stadt, insbesondere in Metropolen, zu wohnen. Dadurch wird Wohnraum knapper, begehrter und folglich teurer.

Wenn es also soweit ist und Sie tatsächlich Ihre Traumimmobilie gefunden haben, sollten Sie als Kaufinteressent trotz aller Freude Vorsicht walten lassen. Da ein Immobilienverkauf aufgrund der hohen Nachfrage und Immobilienpreise sehr lukrativ für den Verkäufer und/oder Makler ist, gibt es immer wieder schwarze Schafe, die mangelhafte Wohnungen und Häuser zu horrenden Preisen verkaufen wollen. Das Problem dabei: Die Immobilien werden rein optisch makellos präsentiert und Schimmel, kaputte Fliesen, Asbest und andere Mängel am Objekt kaschiert, die erst nach dem Kauf entdeckt werden und sich dann als wahrer Albtraum entpuppen. Die Folge: Zu den hohen Kaufpreisen addieren sich hohe Renovierungskosten und im schlimmsten Fall auch gesundheitliche Schäden. Deswegen empfehlen wir von HEE Rechtsanwälte: Augen auf beim Immobilienkauf! Dafür bieten wir auch unsere rechtliche Expertise an!

Betrügerische Methode: Mängel vertuschen

Um beim Immobilienkauf vorsichtig sein zu können, müssen Sie zunächst wissen, was für Tricks angewendet werden. Hier gibt es nämlich eine ganze Bandbreite an einfallsreichen Maßnahmen. Bei dieser neuen „Vertuschungsmethode“ mancher Verkäufer und/oder Makler ist es beispielsweise so, dass stark verschmutzte Decken mit weiß angestrichenen Spanholzplatten verdeckt werden oder auch Schimmelbefall überspachtelt und weiß angestrichen wird. Alte, kaputte und abgenutzte Badfliesen lassen sich ebenfalls unter einer Neulackierung verstecken, die auf den ersten Blick hübsch aussieht. Zudem besteht auch immer die Möglichkeit, dass hinter der Tapete oder unter dem Fußbodenbelag Asbest oder Ähnliches vorhanden ist, dieser Umstand aber nirgendwo Erwähnung findet. Sie sehen also: Mit einfachsten Mitteln können mangelhafte Zustände versteckt werden. Ein wahrer Albtraum, wenn diese Mängel und die damit verbundenen Sanierungskosten im Nachhinein zutage kommen.

Problematische Beweislage: im Zweifel für den Verkäufer

Nun könnte man meinen, dass es ein Leichtes ist, beim Entdecken der vertuschten Mängel zu einem späteren Zeitpunkt, rein rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Doch so einfach ist es leider nicht. Zwar haftet der Verkäufer, wenn er vorhandene Mängel beim Verkauf verschweigt, doch der Käufer muss ihm – sofern, wie üblich, ein Gewährleistungsausschluss vereinbart ist – nachweisen, dass er ihn bewusst getäuscht hat. Als Käufer bleiben Sie also auf dem Schaden sitzen, wenn Sie die absichtliche Täuschung oder die Kenntnis der Mängel nicht nachweisen können.

Vor dem Kauf: Bausachverständigen beauftragen

Um ein teures und zermürbendes Unglück beim Immobilienkauf zu vermeiden, empfiehlt sich die Beauftragung eines Baugutachters bzw. Bausachverständigen, der die Immobilien begeht und begutachtet. Als Kaufinteressent sollten Sie sich hierbei die Fach- bzw. Sachkunde sowie die Unabhängigkeit des Gutachters nachweisen lassen, denn auch hier gibt es schwarze Schafe am Markt. Auch wenn die Kosten

für einen Gutachter zu hoch und unnötig erscheinen, lohnt sich der Geld- und Zeiteinsatz, denn Sie können dadurch den Reinfall auf eine mangelhafte, überteuerte Immobilie vermeiden. Was sich letzten Endes im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt.

Juristische Prüfung der Kaufverträge durch HEE Rechtsanwälte

Wenn Sie zum dem Schluss gelangen, dass Ihre Wunschimmobilie baulich in Ordnung ist und Sie den Kaufvertrag unterzeichnen möchten, können Sie den Vertrag bei HEE Rechtsanwälte in Berlin vorab prüfen lassen. Sie räumen so letzte Fallstricke aus dem Weg, die Sie ansonsten möglicherweise ein Leben lang begleiten. Wir überprüfen unter anderem wichtige Regelungen in den Bereichen:

·         Rechts- und Sachmängel

·         Gewährleistung und Haftung

·         Besitzübergang, Nutzen, Lasten

·         Eintritt in die Eigentümergemeinschaft bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG)

·         Erschließungs- und Anliegerbeiträge

·         Rücktritt und Vertragsstrafe

Wenden Sie sich für eine Kaufvertragsprüfung gerne vertrauensvoll an uns. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie sowie dem Umfang der Prüfung. Selbstverständlich besprechen wir vorab transparent den für Sie individuell sinnvollen Prüfungsumfang und die Kosten, die sich dadurch für Sie ergeben. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt und können es einkalkulieren. Bedenken Sie, dass sich diese Investition lohnen wird, da die vorsorgliche Prüfung in der Regel weitaus günstiger ist als die rechtliche Vertretung im Falle von Fehlern bei bereits abgeschlossenen Kaufverträgen.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wenn Sie sich bei uns zu diesem Thema informieren möchten. Wir sind für Sie da!



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