Versäumnisurteil gegen die RB Real Estate GmbH

Gegen die RB Real Estate GmbH liegt uns inzwischen ein Versäumnisurteil vor. Die RB Real Estate GmbH hatte sich gegen die ihr zugestellte Klage nicht verteidigt, so dass das klägerische Vorbringen als zugestanden gewertet (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und die RB Real Estate GmbH entsprechend verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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