Vergleich in Sachen DEGI International – Bank einigt sich mit Anlegerin

Wir haben in den vergangenen Tagen eine wie wir finden befriedigende Lösung eines Rechtsstreits gefunden, in der eine von uns vertretene Anlegerin die Commerzbank auf Schadensersatz in Anspruch genommen hatte.

Unsere Mandantin hatte sich im Jahr 2008 an dem offenen Immobilienfonds DEGI International beteiligt, der zwischenzeitlich die Rücknahme seiner Anteile ausgesetzt hatte und nun liquidiert wird. Die Anlegerin war zum Zeitpunkt der Anlage bereits weit über 80 Jahre alt und fühlte sich nicht hinreichend über die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme aufgeklärt.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin haben wir mit der beklagten Commerzbank eine Lösung dahingehend gefunden, dass die Fondsanteile bei unserer Mandantin verbleiben und die Commerzbank einen Teil des Schadens übernimmt, der sich aus der Anlagesumme im Vergleich zum durch den Fonds angepeilten Zerschlagungswert ergibt. Zugrunde gelegt wurde dabei die Differenz zwischen dem letzten und dem aktuellen Börsenpreis des Fonds.

Damit konnte letztlich eine Lösung gefunden werden, mit der unsere Mandantin recht gut leben kann, und mit der zugleich die Commerzbank der Verantwortung für die Beratung ihrer Kundin gerecht wird.



Zur Liste