Verbraucherzentralen fordern geringere Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten

Am gestrigen Tag, dem 07.07.2014, haben die Verbraucherzentralen und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Studie zum Thema Überprüfung und Bewertung der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen von Verbrauchern bei vorzeitig gekündigten Immobilienkrediten vorgestellt (<link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv vorfaelligkeitsentschaedigungen_untersuchung_vzbv_2014.pdf>www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Vorfaelligkeitsentschaedigungen_Untersuchung_vzbv_2014.pdf ) .

Dabei wurde festgestellt, dass die von den Kreditinstituten geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen so hoch wie noch nie waren, da Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt wurden, keine taggenaue Berechnung stattfand und eine unzureichende Anrechnung ersparter Risikokosten erfolgte.

Die Studie erklärt weiter, dass die Vorfälligkeitsentschädigungen in den Jahren 2007 und 2008 noch bei durchschnittlich vier Prozent des abgelösten Restkapitals lagen und bereits in den Jahren 2012 und 2013 auf rund elf Prozent stiegen.

Insgesamt wurden über 3.000 Fälle aus den Jahren 2009 bis 2013 untersucht, bei denen Verbraucher vorzeitig Immobilienkredite von über 330 Millionen Euro zurückgezahlt haben und dafür rund 30 Millionen Euro an Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen mussten.

Bei rund 40 Prozent der untersuchten Fälle war eine Differenz von mehr als zehn Prozent zwischen den von den Banken geforderten und den von der Verbraucherzentrale errechneten Vorfälligkeitsentschädigungen festzustellen. In 20 Prozent der Fälle ergab sich eine Differenz von mehr als 20 Prozent; in zwölf Prozent der Fälle sogar mehr als 30 Prozent. 

Nach Ansicht des vzbv besteht daher erheblicher Reformbedarf bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Gefordert wird daher zum Beispiel eine prozentuale Deckelung des Vorfälligkeitsausgleichs auf maximal 5 Prozent des Restkapitals, um existenzgefährdende Extrembelastungen von Kreditnehmern zu vermeiden.

Zwar steht dem Kreditinstitut nach dem Gesetz eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, die Höhe der Entschädigung wurde von dem Gesetzgeber aber bewusst nicht geregelt.

Gerade diesen Zustand haben sich die Banken in der Vergangenheit zu Eigen gemacht und verlangen dementsprechend hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.

Verbraucher sind jedoch nicht schutzlos gestellt, so kann eine anwaltliche Prüfung zu einer deutlichen Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung führen. Eine derartige Entschädigung kann sogar vollständig entfallen, wenn die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages fehlerhaft ist. Dann ist selbst noch nach Jahren ein Widerruf möglich.



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