Unteragungsverfügung der BaFin gegen Gold International SE

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) hat mitgeteilt, dass der Gold International SE das öffentliche Anbieten von Aktien der Gold International untersagt worden ist. Die Untersagungsverfügung ist unanfechtbar. Grund für die Untersagung ist, dass die Gold International SE keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hatte. Es bleibt abzuwarten, wie die Gold International SE nun ihre Geschäfte fortführen wird.

Wie wir schon berichtet haben, sind die Angebote der Gold International SE kritisch zu betrachten. Durch die Untersagungsverfügung der BaFin wird dies nur bestätigt. Betroffene sollten ihre Verträge prüfen lassen, um zu klären, ob sie zu Zahlungen verpflichtet sind.



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