TÜV Süd erstellte Bescheinigung für S&K Unternehmensgruppe

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit dem Immobilienskandal um die S&K Gruppe aus Frankfurt gehen weiter. Wie nun u.a. das Handelsblatt berichtet, hat es bei dem TÜV Süd Durchsuchungen gegeben. Dabei wird der TÜV Süd jedoch nicht als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft geführt. Bei den Durchsuchungen dürfte es der Staatsanwaltschaft wohl darum gegangen sein, Unterlagen im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des TÜV Süd gegenüber der S&K Unternehmensgruppe sicherzustellen.

Der TÜV Süd hat der S&K Unternehmensgruppe bescheinigt, dass die S&K im Zeitraum von Januar 2006 bis Mai 2011 Immobilien im Wert von über € 200 Mio. erworben hat. Weiter wurde der S&K Unternehmensgruppe bescheinigt, der Verkehrswert ihrer gehaltenen Immobilien würde bei über € 100 Mio. liegen.

Der TÜV Süd hat gegenüber Finanztest mitgeteilt, man habe nur auf Grundlage der Dokumente, die von der S&K vorgelegt worden seien, die Bescheinigung erstellt. Dies muss man dann wohl so verstehen, dass der TÜV Süd schlicht Zahlen addiert hat und nicht selbst die Verkehrswerte ermittelt oder überprüft hat. Das geht aus der bekannt gewordenen Bescheinigung jedoch nicht hervor. Tatsächlich wurde die Bescheinigung des TÜV Süd in den Beratungen die zu Beteiligungen an den Fondsgesellschaften der S&K Unternehmensgruppe geführt haben, verwendet. Hierin dürfte wohl der einzige von der S&K Unternehmensgruppe angestrebte Zweck der Bescheinigung gelegen haben.

Insofern stellt sich berechtigterweise die Frage, ob der TÜV Süd wegen der Bescheinigung haftbar gemacht werden kann. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Erforderlich ist es insoweit, dass die Bescheinigung in der Beratung und vor Unterschrift der Beitrittserklärung verwendet worden ist. Zudem müssen die jeweiligen Anleger ihre Entscheidung zum Abschluss der Beteiligung wegen der Bescheinigung des TÜV Süd getroffen haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, lohnt sich eine genauere Prüfung von Ansprüchen.

Daneben sollten Anleger, die aufgrund der Geschehnisse um die S&K Unternehmensgruppe einen Schaden befürchten, prüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen die Berater und Vermittler haben, die Ihnen zu einer Beteiligung geraten haben.



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