Stiftung Warentest: Alle getesteten Banken verstoßen gegen das Gesetz

Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer August-Ausgabe 2010 das Ergebnis eines Tests von 21 Banken veröffentlicht. Das Resultat ist vernichtend: Kein einziges Institut erreicht im getesteten Bereich Anlageberatung ein „gut“, die Redaktion sah sich nicht in der Lage, einen Testsieger zu benennen. Der Grund dafür ist, dass selbst die beste getestete Bank noch erhebliche Mängel im Beratungsgespräch und bei der Anlageempfehlung aufwies.

Bereits im Sommer 2009 hatte Finanztest die selben 21 Institute getestet. Auch damals waren die Ergebnis verheerend. Besonders prekär am aktuellen Test ist es laut Finanztest, dass in zahlreichen Fällen gesetzliche Vorschriften missachtet wurden. Insbesondere gegen die neue Vorschrift des § 34 Abs. 2a des Wertpapierhandelsgesetzes wurde massiv in zahlreichen Fällen verstoßen. Nach dieser Vorschrift muss die Bank in einschlägigen Fällen der Beratung zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll anfertigen und dem Kunden aushändigen. Dies war im Test allerdings bei keiner der getesteten Banken durchgängig der Fall.

Kunden, denen entgegen der seit dem 1. Januar 2010 geltenden Vorschrift kein Beratungsprotokoll ausgehändigt wird, können allerdings nach der neuen Regelung keinen direkten Anspruch auf Schadensersatz oder ähnliche Rechte geltend machen. Ihnen steht lediglich ein Herausgabeanspruch hinsichtlich des Protokolls zu.

Unserer Ansicht nach zeigt der Test im Zusammenspiel mit der seit Anfang des Jahres neuen Rechtslage zweierlei: Zum Einen scheint es bei vielen Banken üblich zu sein, gesetzliche Anforderungen zumindest teilweise zu ignorieren. Und zum Anderen ist die vielgelobte Pflicht zur Erstellung von Beratungsprotokollen ein zahnloser Tiger, wenn nicht entsprechende Schadensersatzpflichten an Verstöße geknüpft werden. Ob sich aus den, als Aufsichtsrecht ausgestalteten, neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) nachhaltige Ansprüche des Kunden gegen die Bank ableiten lassen, wird die Rechtsprechung der nächsten Jahre zeigen müssen.

Quelle für Angaben, die sich auf den Artikel Finanztest beziehen: Stiftung Warentest, Finanztest August 2010, S. 25 ff., „Die Blamage geht weiter“



Zur Liste