Sparkasse Menden

Wir vertreten geschädigte Anleger in der sogenannten Sparkassenaffäre, die schon vielfach in der Presse ihr Echo gefunden hat. Die Sparkasse Menden (heute Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden) begann im Jahr 2000/2001 mit der Vergabe von Baufinanzierungsdarlehen vor allem an Spätaussiedler. In der Zeit von 2000 bis 2004 vergab sie etwa 200 solcher Darlehen. Die Sparkasse Menden arbeitete mit dem Vertrieb bestehend aus den Herren Johannes Hertel und Wolfgang Althaus institutionalisiert, das heißt ständig und wiederholt, zusammen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sparkasse Menden mit den Anlageberatern Johannes Hertel und Wolfgang Althaus kam es zum Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen, vor allem aus dem Wohnungsbestand der inzwischen insolventen Globus-Gruppe. In den meisten uns bekannten Fällen wurde den Erwerbern ein „Berechnungsbeispiel“ vorgelegt, aus dem sich die angebliche monatliche Belastung durch den Erwerb der Wohnung ergibt. Dabei sind in vielen Fällen falsche Angaben zur Tilgung des Darlehens gemacht worden. Diese ist teilweise unvollständig oder gar nicht angegeben. Weiterhin enthält das Berechnungsbeispiel in fast allen Fällen Steuervorteile, die in der angegebenen Höhe nur für einen begrenzten Zeitraum erzielt werden können und danach wegfallen. Da das Darlehen aber wesentlich länger bedient werden muss, erhöht sich dann der monatliche Aufwand für den Anleger, was aus der Berechnung nicht ersichtlich ist.

Gegen die Vollstreckungsmaßnahmen der Sparkasse Menden konnten bereits mehrfach erfolgreich Gerichtsbeschlüsse erwirkt werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt sowohl gegen Verantwortliche der Sparkasse als auch gegen die Herren Althaus und Hertel.

Der oben genannte Sachverhalt ist auch Gegenstand zahlreicher Presseartikel geworden. Z.B.

www.derwesten.de/staedte/menden/Kredit-Affaere-Landgericht-aendert-seine-Meinung-id762692.html

<link http: www.spiegel.de spiegel print d-55410954.html>www.spiegel.de/spiegel/print/d-55410954.html

<link http: www.derwesten.de staedte menden einigung-mit-geschaedigten-verzoegert-sich-id3320088.html>www.derwesten.de/staedte/menden/Einigung-mit-Geschaedigten-verzoegert-sich-id3320088.html

Auch heute kann, selbst wenn der Erwerb bereits etliche Zeit zurückliegt, unter Umständen ein Vorgehen gegen die Sparkasse und weitere Beteiligte noch Sinn machen. Betroffene sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen.



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