SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH

Wir vertreten mehrere Mandanten gegenüber der Firma „SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“ aus Frankfurt. Geschäftsführerin der SKD GmbH ist Frau Monika Fauser. Als Führungskraft wird auf der Homepage der SKD GmbH auch Herr Rainer Hauswirth genannt. Die SKD GmbH gibt auf ihrer eigenen Homepage an, dass sie zeige, wie man legal Steuern spart und Vermögen aufbaut.

Tatsächlich führte die SKD GmbH in den uns bekannten Fällen eine Beratung zu Steuersparmöglichkeiten und zum Vermögensaufbau durch. Die Tätigkeit der SKD ist in diesen Fällen dadurch gekennzeichnet, dass unseren Mandanten zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage geraten worden ist. Regelmäßig wurden unsere Mandanten zunächst von der SKD GmbH angerufen und es wurde vorgeschlagen, eine Beratung zu Steuersparmöglichkeiten durchführen zu lassen. Nach einem ersten Besuch eines Mitarbeiters der SKD GmbH schloss sich dann ein Beratungsgespräch in den Büroräumen der SKD in Frankfurt an. In den meisten uns bekannten Fällen wurde das Gespräch von dem Mitarbeiter der SKD GmbH, Herrn Rainer Hauswirth, der ausweislich der Homepage der SKD GmbH als „Senior Key Account Manager“ fungiert, durchgeführt. Regelmäßig wurde im Rahmen dieses Gespräches zu dem Kauf einer fremdvermieteten Eigentumswohnung geraten. Von der SKD GmbH wurde dabei mittels eines Berechnungsbogens vorgerechnet, dass der Kauf einer solchen Wohnung mit einer nur geringen eigenen Zuzahlung möglich sein sollte. Häufig betrug diese Zuzahlung weniger als € 200,00.

Bezeichnend an den Berechnungsbögen ist, dass diese mit der Darstellung des ersten vollen Vermietungsjahres enden. Wir vertreten die Auffassung, dass die Berechnungen allein schon aus diesem Grunde als fehlerhaft einzustufen sind. Gerade bei Steuersparmodellen, die auf den Regelungen von § 7i EStG und § 7h EStG basieren, verringern sich die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten nach acht Jahren und fallen nach zwölf Jahren ab Herstellung des Sanierungsobjektes vollständig weg. Hierauf ist hinzuweisen, da sich die eigene Belastung der Anleger durch die geringeren Steuersparmöglichkeiten in der Regel erhöhen wird.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht für Berater eine Verpflichtung auf absehbare Veränderungen hinzuweisen. Dies ist in den uns bekannten Berechnungsbögen der SKD GmbH nicht erfolgt. Allein schon aus diesem Grund stellt sich die Beratungsleistung der SKD GmbH als unzureichend dar. Wir vertreten daher die Auffassung, dass unsere Mandanten gegenüber der SKD GmbH einen Schadensersatzanspruch haben. Die Mandanten können verlangen, dass das gesamte von der SKD empfohlene Geschäft rückgängig gemacht wird.

Die SKD GmbH hat unsere Mandanten nicht nur zum Kauf einer Wohnung beraten, sondern hat mit unseren Mandanten auch Vermittlungsverträge geschlossen, wonach sich die SKD GmbH verpflichtete, den Mandanten neben dem Immobilienkaufvertrag auch einen Darlehensvertrag und teilweise einen Erstvermietungsgarantievertrag zu vermitteln. In den meisten Fällen handelte es sich bei den von der SKD GmbH vermittelten Wohnungen um Wohnungen der Firmen Imperiale Immobilien GmbH und der NBG Immobilien GmbH aus Nürnberg. In einem weiteren Fall riet die SKD zum Kauf einer Wohnung der VARIANT Bauprojektentwicklung GmbH. Die Darlehen wurden in vielen Fällen von der Deutschen Bank und dem Internationalen Bankhaus Bodensee gestellt.

Anlegern, die die Dienste der SKD GmbH in Anspruch genommen haben, raten wir die Beratungsleistung der SKD GmbH überprüfen zu lassen. Gerade bei langfristigen Anlagen sollte man frühzeitig klären, ob es zu negativen Veränderungen kommen wird.



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