S&K Skandal – was wusste die BaFin?

Die S&K Gruppe verursachte einen der größten Anlegerskandale der letzten Jahre. Fraglich ist immer noch, wie das Treiben der S&K Gruppe so lange unentdeckt bleiben konnte. Wie das Handelsblatt auf seiner Webseite mitteilte, hätte die BaFin aber schon vor Jahren misstrauisch werden können<link http: www.handelsblatt.com finanzen recht-steuern anleger-und-verbraucherrecht anlegerskandal-wie-die-aufseher-sundk-gewaehren-liessen external-link-new-window externen link in neuem> (http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/anlegerskandal-wie-die-aufseher-sundk-gewaehren-liessen/9536606.html).

So sammelte die S&K Unternehmensgruppe bis Dezember 2010 Gelder von den Kunden über den Ankauf von Versicherungsverträgen, zum Beispiel Lebensversicherungspolicen, ein. Gebrauchte Policen wurden den Kunden abgekauft, teils weit über dem tatsächlichen Wert. Laut dem Handelsblatt bot die zur S&K-Gruppe gehörende Real Estate Value GmbH in einem Vertrag den Kunden die Auszahlung des Vertrages auch über einen längeren Zeitraum an. Solche Geschäfte, bei denen ein Unternehmen die Rückzahlung der Einlagen zusagt, sind aber aufsichtspflichtig. Nur wenn eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag festlegt, dass die Auszahlung keine Zahlungsunfähigkeit nach sich zieht und die Anleger im Falle einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden, bedarf es keiner Erlaubnis (sog. Rangrücktritt). Dann ist die Rückzahlung des Kundengeldes an den Erfolg des Unternehmens geknüpft und das Geschäft bedarf keiner bankrechtlichen Genehmigung der BaFin. 

Im dem Vertrag der S&K Real Estate Value findet sich jedoch kein Hinweis eines Rangrücktritts. Eine solche wurde erst in späteren Vertragstexten eingefügt. Laut dem Handelsblatt teilte die BaFin daher in einem abgestempelten Schreiben vom 26. Juni vergangenen Jahres mit, dass „die S&K Real Estate Value keine Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts besitzt oder besaß“. 

Dabei handelte es sich noch nicht einmal um den ersten derartigen Fall. So hatte bereits 2010 die BaFin der S&K Sachwert Vertriebs AG, die später in Pecunia Concept AG umfirmiert wurde, genau wegen eines solchen unerlaubten Bankgeschäftes den Geschäftsbetrieb untersagt und die Abwicklung angeordnet. 

Das Vorgehen gegen die Pecunia Concept AG blieb jedoch die Ausnahme. Gegen die anderen S&K Unternehmensgruppen ging die BaFin nicht vor. Wohl auch, weil die S&K Unternehmensgruppe im Jahr 2010 mitteile, das Geschäft mit dem Ankauf von Lebensversicherungen nicht mehr weiter betreiben zu wollen. 

Spätestens im Jahre 2012 hätte die BaFin dann aber misstrauisch werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt gab es klare Anhaltspunkte, dass es eine Verbindung zwischen dem unlauteren Lebenspolicen-Geschäft und den geschlossenen Immobilienfonds gab. Wie das Handelsblatt mitteilte, bestätigte der damalige Geschäftsführer Stephan Schäfer schriftlich in einer so genannten Patronatserklärung, dass die S&K-Holding „uneingeschränkt verpflichtet“ sei, die Gesellschaften S&K Immobilienhandels GmbH, S&K Sachwert AG und S&K Real Estate Value GmbH finanziell „uneingeschränkt“ auszustatten, dass sie die „Kaufpreise an die Lebensversicherungsverkäufer erfüllen können“. Damit war klar, dass das laut BaFin unlautere Lebensversicherungsgeschäft und die geschlossenen Fonds zusammenhingen.

Dieses Vorgehen zeigt sich bei der Deutsche S&K Sachwert Nr.2 GmbH & Co. KG. Dort war es möglich, dass das Geld von den Fondsanlegern über die geschlossene Beteiligung in das alte Lebensversicherungsgeschäft der S&K-Unternehmensgruppe floss. Ein entscheidender Hinweis findet sich hierzu ab Seite 17 im Prospekt. Dort steht: „Zur S&K Gruppe gehören unter anderem auch die S&K Real Estate Value GmbH, S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG, die bisher Lebensversicherungen gekauft haben.“ Der BaFin hätte hier auffallen müssen, das die S&K-Unternehmensgruppe „keine Erlaubnis zum Betreiben“ hatte.

Laut Handelsblatt berief sich die BaFin aber auf die bereits ermittelnde Staatsanwaltschaft. Danach sei ab dem Frühjahr 2012 ein Einschreiten nicht mehr in Betracht gekommen, weil ab diesem Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft darum gebeten hatte, nicht an die S&K-Gruppe heranzutreten, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu gefährden.

Noch Ende Januar 2012 wurde der Fonds Deutsche Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG aber weiter aufgelegt.



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