SIMKO GmbH

Trotz der Tatsache, dass wir unsere Mandanten, die sich an der Fünfte Grundbesitz Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. beteiligt haben, bereits vor Gericht gegen die Deutsche Postbank AG (frühere BHW Bank) vertreten, erreichte unsere Mandanten kürzlich ein Schreiben einer SIMKO GmbH. Die SIMKO GmbH ist nach eigener Darstellung ein Unternehmen, das sich auf die wirtschaftliche Überprüfung von Immobilienfonds und Kapitalanlagen spezialisiert und eine Interessengemeinschaft gegründet hat. Die SIMKO GmbH bezieht sich bei all ihren Aussagen, die Rechtsfragen betreffen, auf Rechtsanwälte, allerdings ohne diese beim Namen zu nennen.

Die SIMKO GmbH teilt in ihrem Schreiben mit, dass „demnächst gravierende Nachteile für Anleger mit Beteiligungen an verschiedenen Immobilienfonds zu befürchten sind“. Im nächsten Absatz ihres Schreibens wird die SIMKO GmbH dann etwas deutlicher und führt aus: „Der eindringliche Hinweis der Anwälte zielt darauf ab, dass mit Ende des Jahres 2011 die Verjährung von Ansprüchen der Anleger droht.“ Insgesamt bleiben die Hinweise, die die SIMKO GmbH von ihren Anwälten erhalten haben möchte, allerdings sehr ungenau. Es wird unter anderem nicht mitgeteilt, welche konkrete Fallgestaltung hier gemeint ist. Zwar darf die SIMKO GmbH selbst keinen Rechtsrat im Einzelfall erteilen, wenn hier allerdings schon solche Hinweise gegeben werden, hätten wir uns etwas mehr Klarheit gewünscht.

Unserer Auffassung nach, soll mit diesen Hinweisen wohl auf die maximale Verjährungsfrist von 10 Jahren abgezielt werden, die durch eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002 die vormals geltende 30jährige Verjährungsfrist ersetzt. Nach dieser Verjährungshöchstfrist, die in § 199 BGB geregelt ist, dürften die Ansprüche aller Anleger, die sich vor 2003 beteiligt haben, mit Ablauf des Jahres 2011 verjähren, sofern nicht konkrete verjährungsunterbrechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Ab dem Jahr 2012 werden diese sogenannten Verjährungshöchstfristen übrigens taggenau und nicht wie im Jahr 2011 zum Ablauf des Jahres zu berechnen sein.

Einige Absätze später teilt die SIMKO GmbH dann noch mit, dass ihre Anwälte für Mitglieder der von ihr betreuten Interessengemeinschaft vielfach hervorragende Abschlüsse mit „den Banken“ erzielen konnten und es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nicht mehr viel Zeit bliebe. Gemeint sein dürften hier die BHW Bank AG, heutige Deutsche Postbank AG, und die BAG Bankaktiengesellschaft, die die Finanzierungen der Raiffeisenbank Feldkirchen bei München übernommen hat.

Bezüglich der BAG Bankaktiengesellschaft hatten wir bereits am 18.03.2011 auf unserer Homepage berichtet, dass mit dieser in sogenannten Rentadomo-Fällen tatsächlich häufig Vergleichsabschlüsse zu erzielen sind. Die BAG Bankaktiengesellschaft lässt sich dabei regelmäßig von der Kemner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamm vertreten. Unseren diesbezüglichen Artikel finden Sie hier <link kanzlei faelle fallueberblick fall bag-bankaktiengesellschaft.html>www.hee-rechtsanwaelte.de/kanzlei/faelle/fallueberblick/fall/bag-bankaktiengesellschaft.html.

Dennoch sollten Aussagen über eventuell mögliche Vergleichsabschlüsse nicht zu sehr pauschalisiert werden. Nach unserem Dafürhalten sollte in jedem Einzelfall eine genaue vorhergehende Prüfung des Falles vorgenommen werden. Um sich die Chance auf eine wirtschaftlich vertretbare Beendigung von aus der Beteiligung und der Finanzierung resultierenden Verpflichtungen nicht entgehen zu lassen, braucht sicherlich auch niemand einer Interessengemeinschaft beizutreten. Sinnvoll dürfte daher eine Einzelfallprüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte sein, die neben den erforderlichen juristischen Kenntnissen auch bereits Erfahrungen mit der Rentadomo-Gruppe haben.

Soweit die SIMKO GmbH mitteilt, dass sie für die Interessengemeinschaft „rein auf Erfolgsbasis“ arbeitet, kann man sich die Frage stellen, welche Kosten für die Arbeit der Anwälte entstehen. Die SIMKO GmbH führt dazu aus, dass bei einer außergerichtlichen Einigung auch keine zusätzlichen Kosten für die notwendige anwaltliche Betreuung entstehen würden. Wie das möglich ist, d.h. ob die Anwälte kostenlos arbeiten oder von wem sie sonst bezahlt werden, bleibt offen.



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