Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der Privatbanken ab 2015 bis 10.000 Euro bindend

Ab 1. Januar 2015 sind Schlichtungssprüche der Ombudsstelle des Bundesverbands deutscher Banken e.V. bis 10.000 Euro bindend. Dies berichten unter anderem Finanztest 10/2014 und die Verbraucherzentrale Sachsen. Bislang waren solche Schlichtungssprüche nur bis zu einem Wert von 5.000 Euro bindend. Die Erhöhung ist unseres Erachtens zu begrüßen.

Laut Finanztest beschwerten sich im Jahr 2013 etwa 6500 Kunden bei der Schlichtungsstelle der privaten Banken. Dabei soll es in den meisten Fällen um Streit bei der Anlageberatung zu Wertpapiergeschäften gegangen sein. An zweiter Stelle standen Beschwerden über Gebühren für Darlehensverträge, sogenannte Bearbeitungsgebühren.



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