Santander Consumer Bank AG

Wir haben für unsere Mandantin erfolgreich eine im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsgebühr gegenüber der Santander Consumer Bank AG zurückgefordert.

In diesem Fall hat die Bank auf die Anspruchsschreiben unserer Mandantin mehrfach abschlägig geantwortet. Teils führte sie aus, die Bearbeitungsgebühr sei individuell mit unserer Mandantin vereinbart worden, teils, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei nicht auf die Vertragsbeziehung anwendbar und auch für das Argument, die Ansprüche seien bereits verjährt, war sich die Santander Consumer Bank AG nicht zu schade. Letzteres hat die Bank sogar in einem Schreiben uns gegenüber geäußert.

Wie schon eingangs erwähnt, hat die Bank dann Mitte Dezember eingelenkt. Die Krönung an dem Schreiben der Santander Bank, mit dem sie dann letztlich nachgegeben hat, ist allerdings, dass sie jetzt behauptet, für die unserer Mandantin bzw. ihrer Rechtsschutzversicherung entstandenen Rechtsanwaltskosten mit der Begründung nicht aufkommen zu wollen, dass die Santander Bank keine „Notwendigkeit einer Rechtsunterstützung“ sehe. Das setzt dem Verhalten der Bank wirklich die Krone auf und das haben wir bei so einer Vorgeschichte auch noch von keiner anderen Bank erlebt. Selbstverständlich werden wir nun auch noch die entstandenen Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung – notfalls im Klageweg – gegenüber der Bank geltend machen.

Den über diesen Fall vom RBB in der Sendung WAS! gezeigten Beitrag, können Sie sich hier ansehen:

mediathek.rbb-online.de/tv/was/Geldverlust-durch-Verj%C3%A4hrung/rbb-Fernsehen/Video



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