Santander Consumer Bank AG erkennt an

Unsere Mandantin hatte die Santander Consumer Bank AG mit Schreiben vom 02.12.2014 aufgefordert, zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen.

Nachdem sich die Santander Bank auf das Schreiben unserer Mandantin in der von ihr gesetzten Frist überhaupt nicht meldete, haben wir gegen die Santander Consumer Bank AG für unsere Mandantin zunächst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor dem Amtsgericht Wedding eingereicht. Gegen den daraufhin erlassenen Mahnbescheid hat die Santander Consumer Bank AG durch die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Wendt und Henle ohne Begründung Widerspruch einlegen lassen.

Der Rechtsstreit wurde dann vom Amtsgericht Wedding an das für die Santander Bank zuständige Amtsgericht Mönchengladbach verwiesen und wir haben den Anspruch unserer Mandantin gegenüber dem Gericht begründet.

Das Amtsgericht hat der Santander Bank sodann die Möglichkeit gegeben, zu unserer Begründung Stellung zu nehmen.

Statt eine Stellungnahme abzugeben, hat es die Santander Bank dann wohl doch eingesehen, dass unserer Mandantin der geltend gemachte Anspruch zusteht und vertreten durch ihre Rechtsanwälte Wendt und Henle ein Anerkenntnis abgegeben, worauf das Amtsgericht Mönchengladbach die Santander Consumer Bank AG, mit Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 verurteilte.



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