S-Kreditpartner GmbH

Die S-Kreditpartner GmbH mit Sitz in Berlin stellt sich auf ihrer Homepage als zur Familie der Sparkassen zugehörig dar. Als spezialisierter Verbundpartner bündelt sie die Aktivitäten für die Auto- und Konsumentenfinanzierung. Wie die Berliner Sparkasse hat leider auch die S-Kreditpartner GmbH Bearbeitungsgebühren von Ihren Darlehensnehmern für die Darlehensvergabe berechnet.

Auf das Schreiben unserer Mandanten hatte die S-Kreditpartner GmbH noch ihr Bedauern ausgedrückt, dem Wunsch unserer Mandanten nach Erstattung der Bearbeitungsgebühr aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen zu können. Die Mandanten erteilten uns nach Erhalt dieses Schreibens das Mandat, um die bestehenden Ansprüche durchzusetzen.

Daraufhin haben wir dargelegt, dass nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung derartige Bearbeitungsgebühren eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellen, die den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen und haben die dazu ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte aufgezeigt.

Die S-Kreditpartner GmbH hat unseren Mandanten nun die Bearbeitungsgebühr so wie die für unsere Tätigkeit angefallenen Kosten zurückerstattet, wenn auch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Dadurch konnte ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Wir sind der Meinung, dass es dem Renommee der S-Kreditpartner GmbH und der Berliner Sparkasse sicher gut tun würde, wenn sie ihren Kunden von sich aus anbieten würden, die nach obergerichtlicher Rechtsprechung zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen, ohne dass die Darlehensnehmer sich aktiv an die Kreditinstitute wenden müssen und wie vorliegend sogar rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.



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