Rechtsanwaltskammer Berlin klagt gegen Rechtsschutzversicherungsverträge der DEURAG

Auf ihrer Homepage teilt die Rechtsanwaltskammer Berlin mit, dass sie erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen Verträge der DEURAG geklagt hat.  

Mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. 2-06 O 271/13) hat das Landgericht Frankfurt am Main der Rechtsschutzversicherung untersagt, Rechtsschutzversicherungsverträge zu verwenden, in denen festgelegt ist, dass der Kunde in bestimmten Bereichen zunächst ein Mediationsverfahren durchführen muss, bei der die Versicherung den Mediator bestimmt, bevor die Versicherung überhaupt die Kostendeckung für ein Klageverfahren erteilt.

Das Landgericht Frankfurt sah in dieser Klausel einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Mediationsgesetz, wonach der Mediator von beiden Parteien auszuwählen ist. Die unparteiische Durchführung der Mediation sei nicht gewahrt, wenn der Versicherer den Mediator auswählt, urteilte das Gericht und gab damit der klagenden Rechtsanwaltskammer Berlin im Wesentlichen Recht.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 07.05.2014 ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin kommen Sie hier:

<link http: www.rak-berlin.de site de int juni_14 conta_deurag_030614.php>www.rak-berlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_01-mitteilungen/Juni_14/conta_DEURAG_030614.php



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