Proven Oil Canada: POC fordert Auszahlungen zurück

Zahlreiche Anleger von verschiedenen Fonds der Proven Oil Canada-Gruppe sehen sich mit dramatischen Neuigkeiten konfrontiert. Mit Schreiben vom 06.07.2015 hat sich die POC Growth Verwaltungs 2. GmbH an von uns vertretene Anleger der POC Growth 2. GmbH & Co. KG gewandt und fordert sämtliche Auszahlungen aus 2013 zurück. Zudem sollen unsere Mandanten Kosten für die kanadische Steuererklärung begleichen.

 

Hintergründe der Rückforderung

Auf immerhin neun Seiten versucht die POC darzulegen, welche Hintergründe die Rückforderung hat und warum die Zahlungen aus Sicht der POC zu leisten sind.

Die POC Eins GmbH & Co. KG, die POC Zwei GmbH & Co. KG, die POC Growth GmbH & Co. KG, die POC Growth 2. GmbH & Co. KG, die POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG und die POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG sind aufgrund eines Zusammenlegungsbeschlusses aus 2013 als Limited Partner an der kanadischen COGI LP (Canadian Oil & Gas International Inc. LP) beteiligt. Nach den Ausführungen der POC hat die COGI nach Zusammenlegung die verschiedenen Kredite, die bis dahin einzelnen Objektgesellschaften gewährt worden waren, zu einer neuen Finanzierung über die COGI zusammengeführt. Der ursprüngliche Kredit soll nach Teiltilgung im Dezember 2014 durch einen Kreditrahmen in Höhe von 60. Mio. CAD ersetzt worden sein. Nach den Ausführungen der POC soll dieser Kreditrahmen nun von der Bank gekündigt worden sein, so dass gegenwärtig ein Betrag von 49,773 Mio. CAD zur sofortigen Rückzahlung fällig sein soll. Um diese Verbindlichkeit zumindest teilweise zurückführen zu können, werden nun von den Anlegern die in 2013 ausgezahlten Ausschüttungen zurückverlangt.

 

Rückforderung berechtigt?

Ob die Rückforderungen berechtigt und durchsetzbar sind, erscheint zweifelhaft. Die POC verweist in ihrem Schreiben auf einige Urteile des BGH, die nach unserer Einschätzung nicht ohne weiteres auf die Situation der POC Fonds übertragbar sind. Zudem wird auf Regelungen im Gesellschaftsvertrag hingewiesen, wonach Auszahlungen zurückgefördert werden können, wenn durch unvorhergesehene Umstände ein Liquiditätsbedarf der Gesellschaft entstehen sollte. Ausgehend von den Ausführungen der POC ist ein Liquiditätsbedarf jedoch nicht bei der Gesellschaft gegeben, sondern liegt allein bei der COGI vor. Einen originären Liquiditätsbedarf der Gesellschaft sehen wir daher nicht. Die geltend gemachten Rückforderungen sollten daher vor einer eventuellen Zahlung genau geprüft werden.

Unabhängig hiervon wird die POC bei Durchsetzung der Forderungen verpflichtet sein, die Vorgänge wesentlich transparenter darzustellen. Bemerkenswert ist, dass in dem gesamten Schreiben der POC die für die missliche Situation verantwortliche Bank nicht einmal beim Namen benannt wird. Hierzu passt auch, dass die POC es noch immer nicht geschafft hat, den Jahresabschluss der POC Growth 2. GmbH & Co. KG für 2013 ihren Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen, vom Abschluss für 2014 ganz zu schweigen. Den Jahresabschluss  2012 erhielten die Anleger der POC Growth 2. GmbH & Co. KG erst im August 2014. Aufgrund der schleppenden Informationspolitik fällt es zumindest gegenwärtig schwer, den Ausführungen der POC schlicht zu glauben.

 

Wie soll es weiter gehen?

Wie die POC mitteilt, wird auch bei vollständiger Rückzahlung der Ausschüttungen 2013 nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der COGI zu tilgen. Daher soll auch ein Beschluss über die weitere Vorgehensweise im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Entweder sollen Öl- und Gasgebiete verkauft werden oder die notwendigen Mittel sollen durch Gesellschafterdarlehen erbracht werden. Nach den Ausführungen im Schreiben der POC favorisiert die POC die Tilgung durch weitere Zahlungen der Gesellschafter im Wege von nachrangig gesicherten Darlehen. Unklar ist bislang, was in dem Fall geschehen soll, wenn zwar Darlehen gewährt werden, die notwendige „Deltafinanzierung“ allerdings nicht vollständig zusammenkommt.

Nach dem Wunsch der POC sollen daher die Anleger erst die Ausschüttungen zurückzahlen und dann noch weiteres Geld in die Gesellschaft investieren. Es erscheint höchst zweifelhaft, ob es der POC gelingt, mittels einer schriftlichen Mitteilung und ohne außerordentliche Gesellschafterversammlung bei ihren Anlegern das notwendige Vertrauen für eine weitere Zahlung zu schaffen.

Zudem stellt sich selbstverständlich auch die Frage, wie es sich mit Ausschüttungen verhält die vor 2013 gezahlt worden sind. Werden diese später auch noch zurückgefordert?

Was können Anleger jetzt tun?

Zunächst sollten Anleger die Rückzahlungen nicht ohne vorherige Prüfung leisten. Insgesamt ist den betroffenen Gesellschaftern der POC Fonds zu raten, auf die  Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu bestehen. Nach der Mitteilung der POV befinden sich die an der COGI beteiligten Fonds (POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG und POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG) in einer sehr kritischen Situation. In einer solchen Situation haben sich die Verantwortlichen zu erklären.

Darüber hinaus sollten Anleger der Proven Oil Canada ihre Fälle auf mögliche Beratungs- oder Vermittlungsfehler überprüfen lassen. Wenn sich der Niedergang der POC Fonds nicht vermeiden lässt, liegt in einer Berater- oder Vermittlerhaftung unter Umständen die letzte Möglichkeit, den Schaden zu mindern oder auszugleichen. Ob ein Berater oder Vermittler haftet, hängt immer vom Einzelfall ab und ist daher individuell zu prüfen.



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