Prokon mit erheblichen Problemen

Anleger konnten kürzlich zum ersten Mal Einblicke in die Finanzen des Windkraftspezialisten Prokon Regenerative Energien GmbH aus Itzhoe erhalten. In der Vergangenheit hatte die Prokon Genussrechte mit 6 Prozent Grundverzinsung und der Chance auf eine Überschussbeteiligung angeboten.

Genussrechte sind in der Regel Beteiligungen am Erfolg eines Unternehmens. Genussrechtsinhaber haben jedoch kein Mitspracherecht. Sie sind lediglich am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Im Fall der Insolvenz oder einer Liquidation erfolgt die Rückzahlung der Einlage des Genussscheininhabers erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger, so dass der Totalverlust der Einlage möglich ist.

Gut 74.000 Anleger hatten daraufhin mehr als eine Milliarde Euro in die Papiere investiert, die im Fernsehen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Postwurfsendungen beworben worden war. Die Gesellschaft hat jetzt eine Zwischenbilanz und Informationen zur Ertragslage veröffentlicht.

Die Zwischenbilanz liest sich jedoch verheerend. Bis 31.August 2013 hat Prokon Regenerative Energie 107,2 Millionen Euro Verlust angehäuft. Bei der Unternehmensgruppe betrug der Verlustvortrag sogar 194,4 Millionen Euro. Ende Juli waren es bereits schon erhebliche Verluste von insgesamt 146,5 Millionen Euro (<link http: boerse.ard.de aktien macht-prokon-zu-viel-wind100.html>boerse.ard.de/aktien/macht-prokon-zu-viel-wind100.html ).

Gründe für die Verluste wurden aber nicht genannt.

Hierdurch war das Stammkapital sowohl bei der Unternehmensgruppe als auch bei der Tochter Prokon Regenerative Energien zum 31. August aufgezehrt. Fehlbeträge, die über das Stammkapital hinausgehen, gehen daher zu Lasten des Genussrechtskapitals. Das kann Anleger somit hart treffen, da der Rückzahlungsanspruch erheblich sinkt.

Äußerst fraglich bleibt somit auch, ob der Jahresüberschuss der Prokon reicht um die angefallenen Zinsen zu zahlen.

Finanztest warnte bereits im Jahr 2010 vor den Genussrechten der Prokon.

Am 10.01.2014 wurde ferner ein Schreiben auf der hauseigenen Internetseite veröffentlicht. Das Unternehmen forderte nunmehr die Anleger auf, keine weiteren Genussrechte zu kündigen. Sollte es „nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten“.

Auch wurde eine vorformulierte Rückantwort veröffentlicht, in denen sich die Anleger verpflichten sollen, ihr Geld bis mindestens zum 31. Oktober 2014 nicht zurückzufordern, und auch auf die direkte Auszahlung von Zinsen zu verzichten. Auch danach sollen sie ihre Anlage nur in Raten über zwölf Monate ausbezahlt bekommen. Wer dagegen seine Genussrechte zeitnah kündigt, unterschreibt mit dem Formular den Satz: „Eine Insolvenz von Prokon nehme ich bewusst in Kauf.“ (<link http: www.prokon.net prokon-rueckmeldung.php>www.prokon.net/prokon-rueckmeldung.php).

Bereits im September 2012 hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Prokon- wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage, teilte das OLG damals mit (Urteil vom 5.9.2012, Az. 6 U 14/11). Das Unternehmen bewerbe Genussrechte als Geldanlage. Bei Genussrechten, einer Beteiligungsform an einer Gesellschaft, bestehe die Möglichkeit, dass bei einer Insolvenz die Einlagen ganz oder teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden können.



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