Prokon meldet Insolvenz an

Wie der Spiegel und viele weitere Medien berichteten, hat Prokon nun doch Insolvenz angemeldet.

Das Amtsgericht Itzehoe bestellte am Mittwoch, den 22.01.2014, den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die Prokon Regenerative Energien GmbH. Der geschäftsführende Gesellschafter Carsten Rodbertus kann nun nicht mehr frei über die Geschäfte verfügen, sondern braucht die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der Geschäftsbetrieb soll dabei zunächst fortgeführt werden.

Rückzahlungen von Genussscheinkapital oder Zinsen sind zurzeit aber nicht möglich. Die jeweiligen Forderungen der Anleger könnten erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Vor zwei Wochen hatte Prokon seinen Anlegern ein Ultimatum gestellt. Sie sollten entweder an ihren Genussrechten festhalten und so das Unternehmen retten oder würden im Fall einer Kündigung die Insolvenz des Unternehmens bewusst in Kauf nehmen.

Insgesamt hat Prokon vor allem bei Kleinanlegern 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt, 95 Prozent von ihnen hätten eine Erklärung abgeben müssen, nach der sie ihre Genussrechte zunächst behalten und nicht kündigen würden. Dies ist jedoch gescheitert. Lediglich 52 Prozent der Anleger sind der Aufforderung gefolgt.

Prokon wurde im Jahr 1995 gegründet. Das Unternehmen im schleswig-holsteinischen Itzehoe mit insgesamt 1300 Mitarbeitern ist ein wichtiger Finanzierer von Windparks, investiert aber auch in Bioenergie. Es hatte dabei im Wege einer großangelegten Werbekampagne deutschlandweit mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und vielfach bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt.

Wie genau es nun weitergeht, ist noch unklar. Der Insolvenzantrag bedeute „keineswegs das Aus für Prokon“, heißt es auf der Internetseite des Unternehmens. „Parallel werden wir unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen“, schreibt Prokon. „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden. Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern!“

HEE Rechtsanwälte raten Anlegern der Prokon abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren über Prokon eröffnet wird. Erst wenn dies der Fall ist, können überhaupt Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob die Insolvenz tatsächlich eröffnet wird, muss sich erst noch zeigen. Viel wird von der Beantwortung der Frage abhängen, ob die gekündigten Genussrechte einen Insolvenzgrund im Sinne der Genussrechtsbedingungen darstellen oder nicht.

Wenn die Insolvenz eröffnet wird, sollten sich Anleger der Prokon informieren, ob es Möglichkeiten gibt, nicht nur als nachrangiger Gläubiger am Insolvenzverfahren teilzunehmen.

Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass die Insolvenz selbst nicht die schlechteste Entwicklung sein muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird jetzt die tatsächliche Lage der Prokon zu prüfen haben. Gerade die mangelnde Transparenz ist Prokon in der Vergangenheit vielfach vorgeworfen worden. Nun besteht die Chance, dass von unabhängiger Seite die Dinge beleuchtet werden.

Zum Artikel im Spiegel...



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