Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen keinen Erfolg gehabt haben und auch im Schlichtungsverfahren vor der ÖRA Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg keine Einigung erzielt werden konnte, haben wir die Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. OHG (ehemals Projekt Rentenvorsorge GbR) und deren Gründungsgesellschafterin Nordland Investment GmbH im Auftrag unserer Mandantin verklagt.
Das Landgericht Hannover hat nun mit Urteil vom 23.07.2015 die Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. OHG (im weiteren Projekt Rentenvorsorge) und die Nordland Investment GmbH zur Rückabwicklung verurteilt.
Zustandekommen eines Beratungsvertrags
Dabei hat das Landgericht Hannover zunächst festgestellt, dass zwischen unseren Mandanten und der Projekt Rentenvorsorge ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist, auch wenn die Beratung nicht unmittelbar durch die Projekt Rentenvorsorge, sondern durch für diese tätige Anlageberater erfolgt ist.
Falschberatung wurde festgestellt
Weiterhin hat das Landgericht in seinem Urteil festgestellt, dass unsere Mandanten fehlerhaft aufgeklärt bzw. fehlerhaft beraten wurden. „Eine solche fehlerhafte Beratung kann bereits deshalb bejaht werden, weil der Sondertilgungsträger „MCM AG“ von Anfang an zum Anlagekonzept gehörte und das Gesamtkonzept zur Finanzierung der Wohnung gegenüber der Klägerin und ihrem Ehemann in fehlerhafter Weise dargestellt wurden, indem seitens der Berater kein ausreichender Hinweis darauf erfolgte, dass die Beteiligung an den Genussrechten zum Totalverlustrisiko führen könnte mit der Folge, dass das Darlehen gerade nicht mithilfe der zugesagten Gewinne aus den Genussrechten hätte abbezahlt werden können.", so das Landgericht Hannover.
Damit hat sich das Landgericht Hannover unserer Argumentation nach erfolgter Beweisaufnahme angeschlossen.
Da der Projekt Rentenvorsorge und der Nordland Investment GmbH somit bereits eine Beratungspflichtverletzung nachgewiesen werden konnte, hat das Landgericht dahingestellt sein lassen, ob auch Beratungsfehler bezüglich der Mietpoolausschüttungen, der Instandhaltungsrücklage, des Mietpoolbeitritts und der Laufzeit des Darlehens vorliegen, was von uns ebenfalls vorgetragen wurde.
Weiterhin hat das Landgericht auch festgestellt, dass das vor der ÖRA eingeleitete Güteverfahren zur Hemmung der Verjährung geführt hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.