Projekt Rentenvorsorge GbR

Wir vertreten Mandanten gegen die Projekt Rentenvorsorge OHG (ehemalige Projekt Rentenvorsorge GbR), die Nordland Investment GmbH und die Wirtschaftskontor Mitteldeutschland GmbH & Co. KG (die Gesellschafter der Projekt Rentenvorsorge OHG), die Immo-Trade & Finance GmbH & Co. KG und die GMAC RFC Servicing GmbH (jetzt: Paratus AMC GmbH).

Unsere Mandanten erwarben von der ehemaligen Projekt Rentenvorsorge GbR eine Eigentumswohnung in Leipzig. Die Projekt Rentenvorsorge GbR bestand aus der Immo-Trade & Finance GmbH & Co. KG und der Grund- und Wohnungsgesellschaft HAN mbH. Letztere ist mit der IMO-Immobilien- und Projektierungsgesellschaft mbH zur Nordland Investment GmbH verschmolzen. Die Finanzierung erfolgte über die GMAC-RFC Bank GmbH, die zwischendurch GMAC RFC Servicing GmbH hieß und heute Paratus AMC GmbH heißt.

Unsere Mandanten erwarben aufgrund einer vorhergehenden Beratung durch die für die Projekt Rentenvorsorge tätigen Anlageberater eine Eigentumswohnung in Leipzig. Verkäuferin war die Projekt Rentenvorsorge GbR. Die Anlageberater stellten unseren Mandanten den fremdfinanzierten Wohnungserwerb als „letzte Lücke zum Steuernsparen“ und als sehr geeignet für den Aufbau einer Altersversorgung dar. Die Anlageberater erklärten unseren Mandanten, dass sie, um an diesem Projekt teilhaben zu können, eine Wohnung in einem Wohnhaus in Leipzig, das unter Denkmalschutz stehe, erwerben müssten. Diese Wohnung würde dann saniert werden, so dass sich erhöhte Steuervorteile erzielen ließen. Der Staat fördere das Sanieren von Gebäuden, die unter Denkmaleigenschaft stünden. Die Verkäuferin, also die Projekt Rentenvorsorge GbR, würde solche Häuser in größeren Dimensionen kaufen. Deshalb sei sie in der Lage, dem Käufer einer solchen Eigentumswohnung eine sogenannte Eigenprovision in Höhe von 16% des Kaufpreises zu zahlen. Diese Provision werde dann von der Firma Immo-Trade „gedeckelt“, d.h. um den gleichen Betrag erhöht. Dies sei der Dreh- und Angelpunkt des Projektes Rentenvorsorge. Dieser Betrag werde dann bei der Mitteldeutschen Capital Management AG in Form von Genussrechten so angelegt, dass nach 16 Jahren die Restschuld bei der Bank getilgt werden könne. Die so bezahlte Wohnung könne dann vermietet oder auch verkauft werden, so die Anlageberater.

Es wurde dann tatsächlich von der Immo-Trade & Finance GmbH & Co. KG eine sogenannte Eigenprovision an unsere Mandanten gezahlt und ebenfalls durch Vermittlung der Anlageberater zeichneten unsere Mandanten für ca. € 11.000 Genussrechte der Mitteldeutsche Capital Management AG. Eine Aufklärung über die Risiken der gesamten Anlage, die letztlich ein Hebelprodukt darstellt, erfolgte mit keinem Wort.

Zuvor wurden unseren Mandanten anlässlich der Anlageberatung die finanziellen Auswirkungen des Projekts Rentenvorsorge in einer individuellen Musterberechnung mit der Überschrift „MUSTER-BERECHNUNG > IMMO – RENTE <“ vorgerechnet. Auch dort findet sich die „Hebelung“ über die sogenannte Eigenprovision wieder. Das Tilgungskonzept, welches Bestandteil der individuellen Musterberechnung ist, enthält einen „Tilgungsträger: MCM“, bei dem dann die Eigenprovision gehebelt werden soll, so dass es zu einer Rendite von 12% p.a. komme. Dies soll nach dieser Berechnung dazu führen, dass nach 16 Jahren ein Betrag von ca. € 120.000 erwirtschaftet wird, um mit Hilfe dieses Betrags nach 16 Jahren den Rest des noch offenen Darlehens bei der GMAC zurückzuführen.

Wie bereits angesprochen, wurden unsere Mandanten nicht darüber aufgeklärt, dass gehebelte Anlagen oberhalb des Zinsniveaus für normale Darlehen regelmäßig mit einem deutlich erhöhten Risiko verbunden sind. Sobald die Rendite für den angelegten Betrag unter das Niveau der dafür zu zahlenden Zinsen sinkt, wird nicht nur das anvisierte Ziel verfehlt, sondern es kehrt sich der Hebel sogar ins Gegenteil um. Allein darin liegt unseres Erachtens ein schwerwiegender Beratungsfehler, der zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts führt. Darüber, dass die Zeichnung der Genussrechte mit einem Totalverlustrisiko verbunden ist, wurden unsere Mandanten genauso wenig aufgeklärt.

Den Anlageberatern war das Alter unserer Mandanten bekannt. In diesem Zusammenhang hätten sie unsere Mandanten vor Kaufvertragsschluss auch darauf hinweisen müssen, dass das Darlehen bei der GMAC bei gleichbleibenden Konditionen erst nach mehr als 34 Jahren zurückgezahlt sein wird. Unsere Mandanten werden dann längst im hohen Rentenalter sein. Damit wären unsere Mandanten nicht mehr im Stande die an die Bank zu leistenden Zahlungen zu erbringen, so dass die Finanzierung von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

Weiterhin sollten mit der nach Denkmalvorschriften zu sanierenden Eigentumswohnung auch Steuervorteile nach § 7 i EStG gezogen werden können. Auch in diesem Bereich ist nicht vollständig und korrekt beraten worden.

Mit der Mitteldeutsche Capital Management AG konnte hinsichtlich der Genussrechte bereits ein Vergleich geschlossen werden.

Gegenüber den anderen Anspruchsgegnern werden wir die Ansprüche für unsere Mandanten konsequent weiter verfolgen.



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