probau ImmobilienfondsGbR, Hohenstein-/Ecke Johannesstraße, 01640 Coswig

Wir vertreten bereits Mandanten zweier probau Immobilienfonds. Dabei handelt es sich um die probau Immobilienfonds GbR, Geiersbergweg 5, 93059 Regensburg und die probau Immobilienfonds GbR, Justinenstraße 9, 01309 Dresden.

Nunmehr erhielten wir Kenntnis von der am 04.09.2013 stattfindenden Gesellschafterversammlung der probau Immobilienfonds GbR, Hohenstein-/Ecke Johannesstraße, 01640 Coswig. Aus der Einladung geht hervor, dass der Geschäftsführer Egon Bauer auf der Versammlung über die Geschäftsjahre 2008 – 2010 berichten wird und über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages abgestimmt werden soll. Der Vorschlag zur Änderung des Gesellschaftsvertrages lautet:

„Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft wird – unter Ausschluss der übrigen Mitgesellschafter – einem Gesellschafter übertragen. Dieser ist bevollmächtigt und, ohne erneute Beschlussfassung, jederzeit berechtigt, alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen und zweckdienlichen Erklärungen und Rechtshandlungen im Namen der Gesellschafter abzugeben und vorzunehmen.“

Unabhängig davon, ob man den Ausschluss der Mitgesellschafter als üblich und pragmatisch erachten mag, erscheint die im zweiten Satz der Beschlussvorlage enthaltene Bevollmächtigung sehr weitgehend. Die Geschäftsführung, also Herr Egon Bauer, könnte mit dieser Bevollmächtigung formal gesehen alle Handlungen rechtfertigen, die er für zweckdienlich und erforderlich erachtet. Er müsste sich – die Wirksamkeit einer solchen Klausel vorausgesetzt – nie mehr mit den Gesellschaftern des Fonds abstimmen und wäre auf deren Zustimmung künftig nicht mehr angewiesen. Damit wäre es u.a. denkbar, dass das Objekt in Coswig, das dem Fonds gehört, verkauft wird, ohne vorher die Gesellschafter zu fragen. Uns ist insbesondere zur probau Immobilienfonds GbR, Geiersbergweg 5, 93059 Regensburg bekannt, dass die Eigentumswohnungen des Fonds durch Herrn Bauer verkauft worden sind, ohne dass es hierzu vorher eine Befragung der Gesellschafter oder eine Beschlussfassung über die einzelnen Verkäufe gegeben hätte.

Gesellschaftern der probau Immobilienfonds GbR, Hohenstein-/Ecke Johannesstraße, 01640 Coswig ist daher zu raten, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, sich die Gründe für die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages erläutern zu lassen und im Zweifelsfall dagegen zu stimmen. Sollten es Gesellschafter nicht möglich sein an der Versammlung teilzunehmen, so können sie auch bei einer Vertretung in der Versammlung durch Herrn Bauer diesem Weisung erteilen, der Beschlussvorlage unter Tagesordnungspunkt 4 nicht zustimmen. Von einen uneingeschränkter Vertretung auf der Gesellschafterversammlung durch Herrn Bauer raten wir ab.



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