Postbank, Santander Consumer Bank, Noris Bank

Kreditbearbeitungsgebühren

Wie wir schon in unserem Beitrag zur Deutsche Apotheker- und Ärztebank berichtetet haben, sind immer wieder Bearbeitungsgebühren und Bearbeitungsentgelte in Kreditverträgen Gegenstand gerichtlicher Verfahren.

In diesem Zusammenhang sind und waren wir mit Fällen gegen die Postbank, die Santander Consumer Bank und gegen die Noris Bank befasst. In allen Fällen handelt es sich nach unserer Auffassung bei den in den jeweiligen Darlehensverträgen enthaltenen Bearbeitungsgebühren um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die die Kreditnehmer unangemessen benachteiligen. Etliche Oberlandesgerichte haben Banken und Sparkassen zur Rückzahlung der Gebühren verurteilt. Umso unverständlicher ist es, dass die Banken, statt ihren Kunden entgegenzukommen, es auf Klagen oder Schlichtungsverfahren ankommen lassen. Hierbei ist dann wiederholt festzustellen, dass die Banken die lebensfremde Behauptung aufstellen, die jeweiligen Bearbeitungsgebühren seien individuell vereinbart worden und es würde sich nicht um AGB handeln. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Bank es dem Kunden überlassen hat, ob er Bearbeitungsgebühren zahlen will oder nicht. Auch konnten wir kein Verhandeln über die Höhe der Gebühren feststellen. In den uns bekannten Fällen haben die Gerichte die Banken folglich verurteilt.

Bankkunden ist zu raten, ihre Verträge dahingehend zu überprüfen, ob Bearbeitungsgebühren erhoben worden sind oder nicht. Sollte dies der Fall sein, so empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung.



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