POC Proven Oil Canada: Außerordentliche Gesellschafterversammlungen angekündigt

Offenbar hat die POC nun doch erkannt, was sie selbst in die Gesellschaftsverträge der verschiedenen Fonds hat schreiben lassen:

Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der Geschäftsführung einzuberufen, wenn sie dies für zweckmäßig hält oder das dringende Interesse der Gesellschaft eine Einberufung erfordert.“

So heißt es beispielsweise in § 14 des Gesellschaftsvertrages der POC Growth 2. GmbH & Co. KG. Für uns war das Ansinnen der Geschäftsführung, die Gesellschafter von der Notwendigkeit der Rückzahlung der Ausschüttungen zu überzeugen - ohne eine Gesellschafterversammlung einzuberufen - von Beginn an ein völlig untaugliches Vorhaben. Vollkommen unabhängig von der Rechtslage, hätte es der Geschäftsführung der Fonds klar sein müssen, dass in der Sache Überzeugungsarbeit geleistet werden muss und es dringend erforderlich ist, Transparenz zu schaffen.

Dies hat die POC Geschäftsführung nun in Anbetracht der offenbar ausbleibenden Rückzahlungen begriffen und außerordentliche Gesellschafterversammlungen bzw. Informationenveranstaltungen angekündigt.

Für die POC Eins GmbH & Co. KG und die POC Zwei GmbH & Co. KG sind Veranstaltungen am 1.September vorgesehen. Die Gesellschafter der POC Growth GmbH & Co. KG und POC Growth 2 GmbH & Co. KG sollen am 2. September informiert werden und für die POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und die POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG wird es am 3. September eine Versammlung geben.

Es fragt sich, warum erst unnötig Zeit verschwendet werden musste bis die Geschäftsführung erkannt hat, dass es in Anbetracht der von ihr selbst als dramatisch eingestuften Situation keine Alternative zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gibt.



Zur Liste