Oeco-direct GmbH/ Fortuna Handelsgesellschaft UG

Uns lag ein Fall vor, bei dem ein junges Ehepaar nach Beratung durch einen Anlageberater der Firma Oeco-direct GmbH eine Eigentumswohnung in Berlin zum Preis von € 170.000,00 von der Fortuna Handelsgesellschaft UG gekauft hat. Der für die Firma Oeco- direct GmbH handelnde Anlageberater erklärte unseren Mandanten, dass die Wohnung mehr als € 170.000,00 wert sei und sie sich glücklich schätzen könnten, die Wohnung für diesen Preis kaufen zu dürfen. Weiterhin wurde unseren Mandanten während der Beratung erklärt, dass die Wohnung saniert sei, es seien sogar an der Außenseite des Gebäudes energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden.

Weiterhin wurde unseren Mandanten erklärt, dass sie die Wohnung nach 10 Jahren mit einem Gewinn von € 50.000,00 wieder verkaufen könnten. Auch wenn es sich sicherlich nicht um eine Schrottimmobilie im engeren Sinne handelte, war die Wohnung keineswegs saniert und entsprach demzufolge nicht den Zusagen des Anlageberaters. Weiterhin wurde eine Nettokaltmiete von € 612 pro Monat versprochen. Es stellte sich allerdings schnell heraus, dass die tatsächliche Nettokaltmiete lediglich € 402 betrug. Es wurden während der Beratung auch Fotos vorgelegt, die nicht von der später verkauften Wohnung stammten.

Es stellte sich zudem heraus, dass dieselbe Wohnung vor dem demselben beurkundenden Notar nur wenige Monate vor dem (Weiter-)Verkauf an unsere Mandanten für nur € 80.000,00 von der Fortuna Handelsgesellschaft UG angekauft wurde. Hier musste also eine wundersame Wertsteigerung stattgefunden haben. Auch der beurkundende Notar Manfred Oehme war nicht so freundlich, unsere Mandanten auf diese Tatsache hinzuweisen, sondern beurkundete einen in Angebot und Annahme gespalteten Kaufvertrag, obwohl alle Beteiligten aus Berlin waren.

Wir haben sodann die Fortuna Handelsgesellschaft UG mit den Fakten und den daraus resultierenden Vorwürfen konfrontiert. Im Ergebnis hat dann die Vernunft gesiegt. Das Geschäft konnte rückabgewickelt werden und die Verkäuferin hat die entstandenen Kosten getragen.

Wenn Fälle, wie z.B. der hier geschilderte, ohne gerichtliches Verfahren beendet werden können, ist dies für beide Seiten häufig besser und weniger nervenaufreibend als wenn prozessiert werden muss. Wir haben schon etliche Fälle einvernehmlich im Sinne unserer Mandanten regeln können, ziehen für unsere Mandanten aber auch vor Gericht, wenn sich keine sinnvolle und zufriedenstellende Lösung ohne Gerichtsverfahren erreichen lässt.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Probleme mit Rat und Tat gerne zur Seite.



Zur Liste