Wie wir bereits berichtet haben, wurden die Nordland Investment GmbH und Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG vom Landgericht Hannover zur Rückabwicklung einer von unseren Mandanten erworbenen Wohnung verurteilt. Gegen das Urteil hatten die Nordland Investment GmbH und Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG Berufung eingelegt. Auch das OLG Celle ist hinsichtlich der Rückabwicklung des Wohnungserwerbs zu dem Schluss gekommen, dass die Nordland Investment GmbH und Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG verpflichtet sind, den Erwerbsvorgang rückgängig zu machen. Gegen die ebenfalls getroffene Entscheidung des OLG Celle die Revision nicht zu zulassen, hatten die Nordland Investment GmbH und Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH (V ZR 157/16) zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Celle ist damit rechtskräftig.