Neuregelungen für Finanzberatung – tatsächlich mehr Verbraucherschutz?

Seit dem 01.08.2014 gilt eine neue gesetzliche Regelung zur Förderung und Regulierung einer Honoraranlageberatung über Finanzinstrumente (kurz Honoraranlageberatungsgesetz). Anleger haben nun die Möglichkeit, zwischen der provisionsgestützten Anlageberatung oder der nichtprovisionsgestützten Honorar-Anlageberatung zu wählen. Das schafft nach Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen die Voraussetzungen für den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung.

Das Gesetz ist bereits vom 15.07.2013 und hat insbesondere die Einführung des § 34 h Gewerbeordnung zur Folge.

Provisionsgesteuerte Beratung und teilweise falsche Finanzproduktempfehlungen

Werden Vermittler von Anbietern aus der Finanzbranche bezahlt, ist oftmals das Risiko hoch, dass Kunden nicht objektiv beraten werden, da der jeweilige Vermittler zum Teil erhebliche Provisionen erhält. Die Honorarberatung ist für den Kunden daher eigentlich besser geeignet, da so besser gewährleistet ist, dass dem Kunden Produkte vermittelt werden, die sinnvoll sind und zu ihm passen.

Bislang haben viele Anlageberater eine Provision erhalten, ohne dass der Anleger hierüber konkret oder richtig informiert wurde. Für den Anleger besteht dabei das Risiko, dass ihm ein Produkt empfohlen wird, das lediglich den Provisionsinteressen des Beraters, nicht aber den Anlageinteressen des Kunden entsprach. Dieser Zusammenhang ist vielen Anlegern bis heute nicht bewusst.

Was ist neu?

Sowohl bei der Beratung durch einen Honoraranlageberater als auch durch einen Honorar-Finanzanlageberater darf die Beratung ausschließlich gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Provisionen von den Anbietern von Finanzprodukten dürfen die Berater dann nicht erhalten

Wer darf sich Honoraranlageberater / Honorar-Finanzanlagenberater nennen?

Die Honoraranlageberater, die für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sind, werden gem. Bestimmungen des WpHG nach verschiedenen Kriterien geprüft und in ein Register bei der BaFin eingetragen. Das Honoraranlageberater-Register der BaFin erreichen Sie über diesen Link: <link https: portal.mvp.bafin.de database habinfo>portal.mvp.bafin.de/database/HABInfo/

Den Honorar-Finanzanlageberatern, deren Berufszweig zum 01.08.2014 neu geschaffen wurde, ist es untersagt, Provisionen von Produktanbietern oder Dritten zu erhalten, deren Produkte sie vermitteln. Sofern ein Honorar-Finanzanlageberater ein Produkt verkauft, muss die durch den Verkauf des Produktes geflossene Provision an den Kunden weitergeleitet werden. Zudem müssen Honorar-Finanzanlageberater über eine Gewerbeerlaubnis verfügen und im Honorar-Finanzanlageberater-Register der IHK eingetragen sein.

Vermögen des Anlegers dient als Honorargrundlage

Seit dem 01.08.2014 kann der Honoraranlageberater bzw. der Honorar-Finanzanlageberater sein Honorar anhand der Vermögenssituation des Kunden selbst bestimmen, wobei die Grundlage das Kundenvermögen bzw. die Höhe des anzulegenden Betrages ist. Da es keine Gebührenordnung gibt, können beispielsweise Prozentsätze des Kundenvermögens, Pauschalen oder Stundensätze zugrunde gelegt werden. Der Honorarberater muss den Kunden hierzu aber rechtzeitig und verständlich vor Abschluss des Beratungsvertrages darüber informieren, dass es sich um eine Honoraranlageberatung handelt.

Für welche Produkte gelten die Neuregelungen?

Ein Nachteil ist, dass das Gesetz nur für Vermögensanlagen und Wertpapiere gilt. Alle weiteren Finanzprodukte, wie z.B. Kapitallebensversicherungen, Spareinlagen oder Bausparpläne fallen nicht unter die Neuregelungen, so dass hier für Anleger weiterhin eine gewisse Vorsicht geboten ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: <link http: www.test.de honorarberatung-ein-gesetz-fuer-bessere-finanzberatung-4741469-0>www.test.de/Honorarberatung-Ein-Gesetz-fuer-bessere-Finanzberatung-4741469-0/;

<link http: www.bafin.de shareddocs veroeffentlichungen de meldung meldung_140801_honorar-anlageberaterregister.html>www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2014/meldung_140801_honorar-anlageberaterregister.html;

<link http: www.ihk-berlin.de recht_und_steuern gewerberecht honorar_finanzanlagenberater.html>www.ihk-berlin.de/recht_und_steuern/gewerberecht/2958064/Honorar_Finanzanlagenberater.html



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