MS SANTA B Schiffe - Anleger sollten Ansprüche prüfen lassen

Verschiedene Banken haben in der Vergangenheit hunderte von Anlegern zu Beteiligungen an der „MS Santa-B Schiffe mbH & Co. KG" beraten bzw. solche Beteiligungen vermittelt.

Anfang des Jahres hatten sowohl Reeder Claus-Peter Offen als auch die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH und deren Beirat die Gesellschafter gedrängt, dem Verkauf von 14 Schiffen des Fonds zuzustimmen. Die fortgesetzten Schwierigkeiten des Fonds, die Betriebskosten der Schiffe aufzubringen und gleichzeitig die laufenden Darlehen der drei finanzierenden Banken zu bedienen, hatten den Verkauf der Schiffe daher wohl notwendig gemacht. Denn bereits seit mehreren Jahren sind die erzielbaren Chartereinnahmen viel zu gering. Bei den aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen stellen sich zudem hohe Währungskursverluste ein. Auch der Wertverlust der Schiffe war so groß, dass sie von den Banken nicht mehr als ausreichende Sicherheit akzeptiert wurden. Ausschüttungen erfolgten nicht mehr.

Die Entscheidung sollte damit für die Gesellschafter interessant gemacht werden, dass die beteiligten Banken nach dem Verkauf der Schiffe und dem damit verbundenen Mittelrückfluss wohl bereit wären, auf eine Rückforderung der bereits gezahlten Ausschüttungen (4,41 %) an die Anleger zu verzichten.

 

Für viele Anleger stellt sich allerdings die Frage, ob mit einem Verzicht auf die Rückforderung der Ausschüttungen ihre Rechte ausreichend berücksichtig sind. Dies gilt insbesondere in jenen Fällen, in denen die Anlageberatung oder –vermittlung zu den Fondsanteilen fehlerhaft war. Für den Fall eines solchen Fehlers steht dem Anleger grundsätzlich das Recht zur Rückabwicklung der Beteiligung gegenüber dem Berater oder Vermittler zu.

In zahlreichen Fällen soll sowohl zu den tatsächlichen Risiken der Anlage im Speziellen, als auch zu den hohen Eigenkapitalbeschaffungskosten („Weichkosten“) nicht ausreichend aufgeklärt worden sein. Gelingt einem zum Erwerb beratenen Anleger der Nachweis, dass die Beratung fehlerhaft war, so kann er das eingelegte Kapital von der beratenden Bank oder einem sonstigen Berater ersetzt verlangen, Zug um Zug gegen Abgabe der Beteiligung an den Berater.

Der Fonds ist mit einer hohen Fremdkapitalquote und einem Totalverlustrisiko für einen konservativen Anleger als Altersvorsorge nicht geeignet.

Anleger sollten daher ihre Schadensersatzansprüche prüfen oder prüfen lassen und in geeigneten Fällen die Rückabwicklung der Einlage einleiten.



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