Milliardenschaden bei privater Altersvorsorge

Nach einer Studie des Bamberger Finanzwissenschaftlers Andreas Oehler, die von der Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben worden ist, kommt es trotz zahlreicher Gesetzesreformen in den letzten Jahren zu erheblichen Schäden bei Produkten der privaten Altersvorsorge. Allein im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“ soll der Schaden der Anleger bis zu 30 Milliarden Euro jährlich betragen. Zu den Produkten des grauen Kapitalmarktes zählen beispielsweise „Schrottimmobilien“ und unternehmerische Beteiligungen, wie etwa geschlossene Fonds.

Das Ergebnis der Studie kann nicht verwundern. Unserer Ansicht nach stehen bei der Beratung oftmals nicht die Anleger mit ihren Anlagezielen und Wünschen im Vordergrund, sondern vielmehr das Provisionsinteresse der Berater und Vermittler. In aller Regel wird die Beratung und Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten durch die Anbieter der Produkte verprovisionert. Der Berater oder Vermittler wird also nicht vom Anleger, sondern von dem Anbieter bezahlt. Er bekommt sein Geld nicht für eine gute und umfassende Beratung, sondern wird für den Verkauf eines Produktes bezahlt. Daher kann es nicht verwundern, dass der Berater zumindest nicht nur die Interessen des Anlegers berücksichtigt.

Zu Recht fordert die Studie zur Effektivierung des Verbraucherschutzes eine grundsätzliche Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher. Berater und Verkäufer von Altersvorsorgeprodukten sollen für die Geeignetheit der Produkte für die Anleger haften und die Verbraucher müssen in die Lage versetzt werden ihre Ansprüche auch einfach und kostengünstig durchzusetzen.



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