MiFID II: Nun doch kein Provisionsverbot – Europaparlament rudert zurück

Nachdem noch Anfang Oktober ein generelles Verbot der Annahme von Provisionszahlungen durch Banken beim Vertrieb von Finanzprodukten im Raum stand, schlägt der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments nun doch keine entsprechende Regelung vor. Kurz vor der Abstimmung im Ausschuss sind danach die entsprechenden Regelungsvorschläge aus der Stellungnahme wieder entfernt worden.

Es ist damit zwar nicht ausgeschlossen, dass im Verfahren über die Entstehung der neuen Markets in Financial Instruments Directive (kurz MiFID II) noch eine entsprechende Regelung aufgenommen wird. Allerdings wäre es ein starkes Signal gewesen, wenn der Ausschuss die Aufnahme eines Provisionsverbotes bereits in seinen Vorschlag aufgenommen hätte.

Es bleibt daher abzuwarten, ob auch ohne entsprechende Regelung durch die EU die Entwicklung weg von der provisionsgetriebenen Beratung und hin zur Honorarberatung gehen wird. Leichter wird es dem Verbraucher allerdings damit nicht gemacht, auch wenn die beratende Bank generell zur Offenlegung der von ihr erhaltenen Provisionen bereits jetzt verpflichtet ist.



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