MiFID II – Das Ende des provisionsbasierten Vertriebs?

Nach dem aktuellen Stand der Weiterführung der MiFID-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive), kurz MiFID II, sollen Banken zukünftig gezwungen sein, Vertriebsprovisionen an den Kunden auszuzahlen. Bislang besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn ein Auftragsverhältnis zwischen Bank und Kunde besteht.

 Sollte mit der MiFID II tatsächlich eine entsprechende Regelung eingeführt werden, würde dies nach Ansicht einiger Europaabgeordneter dazu führen, dass die beratende Bank eher das Wohl des Kunden als den eigenen Ertrag im Fokus hat. Tatsächlich entsteht durch fehlerhafte Anlageberatung ein immenser wirtschaftlicher Schaden bei Anlegern. Der Tagesspiegel zitiert hierzu eine Studie, nach der der Schaden aus Falschberatungen allein in Deutschland zwischen 20 und 30 Milliarden Euro jährlich beträgt.

Statt einer provisionsbasierten Vergütung des Beraters erhoffen sich viele Beteiligte zukünftig eine Beratung auf Honorarbasis. Dieses Modell wird derzeit nur von sehr wenigen Instituten angeboten. Bedenken meldet denn auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an, der ausdrücklich (auch) an einer provisionsbasierten Beratung festhalten möchte.

Es bleibt abzuwarten, ob sich das entsprechende Vorhaben, die Bank künftig zur Herausgabe der Provisionen zu zwingen, auch in der endgültigen Richtlinie wiederfindet.



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