Magellan Maritime Services GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

Unter dem 01.09.2016 ist nun das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGELLAN Maritime Services GmbH eröffnet worden. Der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt (Reimer Rechtsanwälte) wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Gläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen bis zum 18.10.2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Hieraus folgt die Frage, wie die Rechtsposition der zahlreichen Direktanleger zu beurteilen ist, die Container im Wege eines Kaufvertrages erworben und sodann im Rahmen eines Verwaltungsvertrages in die Verwaltung der MAGELLAN Maritime Services GmbH gegeben haben. Entscheidend für die Höhe der durchsetzbaren Forderungen wird die Frage sein, ob diese Anleger Aussonderungsrechte an ihren Containern geltend machen können, oder ob lediglich eine Anmeldung von Forderungen aus dem Verwaltungsvertrag selbst in Betracht kommt. Im Falle eines Aussonderungsrechts würde sich ergeben, dass die Container selbst nicht Bestandteil der Insolvenzmasse werden, sondern dem einzelnen Anleger direkt zugewiesen werden. Zu denken ist auch an mögliche Ansprüche auf Schadensersatz, die sich aus der Vertragsgestaltung ergeben können.

Der Insolvenzverwalter hat, noch in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter, insofern zu erkennen gegeben, dass er ein Aussonderungsrecht jedenfalls nicht ohne weiteres als gegeben erachtet und insbesondere die Auszahlung von Mietzahlungen für die einzelnen Container erhebliche rechtliche Probleme aufwerfe. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Borchardt verweist auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Er kündigt an, dass diesbezüglich Rechtssicherheit nach seinem Dafürhalten nur durch ein zu führendes „Musterverfahren“ erlangt werden kann. Die bisherige Informationspolitik, wenngleich im vorläufigen Insolvenzverfahren, ist nach unserem Dafürhalten nicht eben ein Musterbeispiel für Transparenz. Wenngleich es nicht sinnvoll erscheint, den Anleger mit juristischen Details zu „überfrachten“, so wäre eine Erläuterung der Ursache für die Bedenken gegen ein bestehendes Aussonderungsrecht zumindest in groben Zügen angebracht gewesen.

Für die betroffenen Anleger bedeutet dies, ihre Rechte schon im Rahmen der Anmeldung der Forderung möglichst umfänglich geltend zu machen. Hierzu ist im Einzelfall zu prüfen, in welcher Konstellation der Kauf- und der Verwaltungsvertrag geschlossen worden sind. Gerade wegen der bereits bekannten Verweigerungshaltung des Insolvenzverwalters ist es daher sinnvoll, sich schon bei der Forderungsanmeldung anwaltlich beraten zu lassen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Aussonderung der Container ihrerseits Schwierigkeiten aufwerfen kann. Kaum ein Anleger wird Wert darauf legen, die ihm zugeordneten Container körperlich in Empfang zu nehmen und, im Zweifel kostenpflichtig, lagern zu müssen. Hinzu kommt, dass zumindest bei einem Teil der Container der Standort zumindest schwierig ausfindig zu machen sein dürfte.

Gegenüber dem Insolvenzverwalter kommt insofern auch die Geltendmachung von Auskunftsrechten in Betracht, um im Vorfeld eine Entscheidung über die Geltendmachung der Aussonderung abwägen zu können. Zudem ist zu prüfen, ob und inwieweit die laufenden Verträge formell beendet werden müssen.

Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche daher möglichst rasch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.



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