Licon Wohnbau GmbH

Wir vertreten mehrere Mandanten gegenüber der Licon Wohnbau GmbH aus Leipzig. Die Licon Wohnbau GmbH ist eine Gesellschaft die zur Licon Unternehmensgruppe gehört.

Die von uns vertretenen Mandanten erwarben Eigentumswohnungen der Licon Wohnbau GmbH in der Heineckestraße 8 in Leipzig. Den Fällen ist gemeinsam, dass den Mandanten von der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH zum Kauf der Wohnungen geraten wurde. Die Vorgehensweise der SKD, die uns aus einer Vielzahl von Fällen bekannt ist, stellte sich dabei stets sehr ähnlich dar. Der erste Kontakt zu den späteren Erwerbern der Eigentumswohnungen wurde über einen Anruf hergestellt. Bei diesem Anruf wurde eine unverbindliche und kostenlose Beratung zu Steuersparmöglichkeiten in Aussicht gestellt. Nach einem ersten Hausbesuch eines Mitarbeiters der SKD kam es später zu einer Beratung in Frankfurt in den Büroräumen der SKD. Dort wurde den Mandanten mitgeteilt, dass man ihnen den Kauf einer noch zu sanierenden Eigentumswohnung in Leipzig empfehlen könne. Um die vermeintlichen Vorteile dieses Geschäfts zu dokumentieren, wurde für unsere Mandanten ein als „Berechnungsbogen Immobilien“ bezeichnetes Berechnungsbeispiel erstellt. Den Mandanten wurde in diesem Berechnungsbeispiel einerseits vorgerechnet, dass sie in der Erwerbsphase, also in der Zeit der Sanierung bis zur Vermietung einen teilweise nicht unerheblichen Liquiditätsüberschuss erwirtschaften würden und sie ab der Vermietung nur einen geringen monatlichen Eigenaufwand hätten.

Von den vermeintlichen Vorteilen überzeugt, schlossen die Mandanten einen Kaufvertrag über den Erwerb der Immobilie. Alle Mandanten mussten für den Kauf der Wohnungen Finanzierungen aufnehmen. Diese Finanzierungen wurden über die MSP Finanzconsulting GmbH & Co. KG aus Leipzig vermittelt.                                                                           

Nach Fertigstellung der Wohnung mussten unsere Mandanten feststellen, dass die Zusagen der SKD größtenteils nicht zutrafen. So konnte gerade der für die Erwerbsphase errechnete Liquiditätsüberschuss nicht erwirtschaftet werden. Nach der durch uns erfolgten Prüfung der jeweiligen Unterlagen unserer Mandanten ist dies auch nicht überraschend, da die SKD regelmäßig nicht den Umstand in die Berechnung hat einfließen lassen, dass auch während der Bauzeit Bereitstellungsprovisionen und Zinsen für die Finanzierungen zu zahlen sind. 

Weiter wurden unsere Mandanten von der SKD nicht auf die absehbaren, negativen Veränderungen bei dem vorgeschlagenen Geschäft hingewiesen. So beinhaltet die Berechnung der SKD insbesondere nicht den Umstand, dass die erhöhten steuerlichen Abschreibungen nach § 7i EStG nach 8 Jahren ab Herstellung von 9% auf 7%  fallen und nach 12 Jahren vollständig entfallen. Zu eben diesem Hinweis war die SKD als Vertrieb der Licon Wohnbau GmbH verpflichtet gewesen. Eine solche Hinweispflicht, die auch für den Wohnungsverkäufer besteht, hat der BGH erst im Jahr 2013 ausdrücklich festgestellt (BGH V ZR 9/13).

Als zumindest teilweise problematisch stellt sich für unsere Mandanten die von der Licon Unternehmensgruppe angebotene Mietpoolmitgliedschaft dar. Zuletzt hat die Geschäftsführung des Mietpools, die Licon Immobilienverwaltung GmbH, im September 2013 mitteilen müssen, dass es einen aktuellen Liquiditätsengpass des Mietpools Anhalter Str 17 a, Bonhoefferstr. 2, 4, 6, 8, Gedikestr. 7 und Heinickestraße 8 geben würde. Grund für diese Schwierigkeiten waren wohl weniger die real erzielten Mieten, sondern vielmehr die durch Mieterwechsel bedingten Provisionen für Makler. Dies trifft gerade Erwerber, die an die finanzierenden Banken Zins und Tilgung zu bezahlen haben, nicht unerheblich.

Unsere Mandanten haben uns mit der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Licon Wohnbau GmbH beauftragt. Die Licon Wohnbau GmbH hat sich die falsche und unvollständige Beratung der SKD zurechnen zu lassen. Unseren Mandanten steht daher grundsätzlich ein auf vollständige Rückabwicklung ausgerichteter Schadensersatzanspruch zu.

Erwerbern von Wohnungen der Licon Wohnbau GmbH, insbesondere in Fällen in denen die Beratung über die SKD erfolgte, raten wir mögliche Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen, falls die Zusagen aus den Beratungsgesprächen nicht eingetreten sind.



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