Lehman-Zertifikate

Wir vertreten Mandanten, die zum Teil erhebliche Schäden im Zusammenhang mit der Insolvenz (Chapter 11-Verfahren) der Lehman Bros. Inc. sowie des Konkurses der Lehman Bros. Treasury B.V. erlitten haben.

Zahlreiche Anleger haben nach Beratung durch deutsche Banken, insbesondere durch die Citibank, Zertifikate erworben, die durch die niederländische Tochter Lehman Bros. Treasury B.V. ausgegeben worden sind. Die den Banken zu machenden Vorwürfe reichen hier von einer völlig unzureichenden Aufklärung über die Risiken der gewählten Kapitalanlage über fehlerhafte Ermittlung und Berücksichtigung der Kundeninteressen bis hin zum Verschweigen von Rückvergütungen (Kick-Backs).

Hintergrund dieser Entwicklung ist der Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Bros. Inc. im Zusammenhang mit der sogenannten Subprime-Krise in den USA. Als unmittelbare Folge dieses Zusammenbruchs kam es auch zum Kollaps der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Bros. B.V., die sich derzeit im Konkursverfahren befindet. Die von den Anlegern erworbenen Zertifikate haben derzeit faktisch nur einen sehr geringen Wert; ob sich aus den laufenden Insolvenzverfahren noch Zahlungen in nennenswerter Höhe ergeben werden, ist fraglich.

 Viele Anleger fühlen sich insbesondere deshalb von ihrer Bank falsch beraten, weil auf die Kernrisiken eines Erwerbs der Zertifikate zumindest teilweise zuvor nicht hingewiesen worden ist. So ist in einem Großteil der uns bekannten Fälle vom Ausfallrisiko (Emittentenrisiko) zumindest nicht fundiert die Rede gewesen. Ebenso wurde in vielen Fällen die zum Teil sehr komplexe Struktur der erworbenen Zertifikate nicht erläutert. Dies kann, abhängig vom Einzelfall, eine Haftung der Bank wegen einer Falschberatung begründen, die zum Ersatz des eingesetzten Kapitals führt.

Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist das Verschweigen von Rückvergütungen, sogenannter Kick-Backs. Gemeint sind hier Gelder, die neben dem Ausgabeaufschlag (Agio) von Lehman Bros. B.V. an die beratenden Banken gezahlt worden sind. Eine Nichtaufklärung über solche Kick-Backs und deren Höhe kann, ebenfalls abhängig vom Einzelfall, ebenfalls zu einer umfangreichen Haftung der Bank führen.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen, um Haftungsmöglichkeiten der Beteiligten prüfen zu lassen. Auf die im Bereich dieser Papiere recht kurzen Verjährungsfristen (§ 37a Wertpapierhandelsgesetz a.F.) weisen wir besonders hin.



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