Landgericht Chemnitz verurteilt die Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft

Mit Urteil vom 26.02.2013 wurde die Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft zur Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages verurteilt. Das Gericht ist in dem Urteil unseren Klageanträgen vollumfänglich gefolgt.

Die von uns vertretene Klägerin hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann im Jahr 2007 eine Wohnung in Chemnitz, August-Bebel Platz 1, zu einem Kaufpreis von € 108.680,00 erworben. Zur Finanzierung des Wohnungskaufes nahmen die Klägerin und Ihr Ehemann ein Darlehen bei der DKB auf. Beraten wurde unsere Mandantin von der Solveris GmbH. Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgte über das Notariat des Notars Dr. Norbert Luh aus Frankfurt.  

Im Rahmen der Beratung erhielt unsere Mandantin von der Solveris einen sogenannten „Berechnungsbogen Immobilien“. Mittels dieses Berechnungsbogens wurde von der Solveris die für unsere Mandantin und ihren Ehemann vermeintlich erschwingliche monatliche Belastung von € 122,00 vorgerechnet. Dabei stellte die Solveris die Mieteinnahmen und Steuervorteile den Belastungen aus der notwendigen Finanzierung gegenüber. Das Landgericht Chemnitz hat festgestellt, dass die Berechnung wesentliche Fehler enthalten hat. Insbesondere war die Angabe zu den Mieteinnahmen falsch, so dass die Belastungen aus dem Immobilienerwerb bereits aus diesem Grunde höher sind als von der Solveris dargestellt. Weiter waren auch die Angaben zu den erforderlichen Tilgungszahlungen falsch.

Das Gericht ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft für die Fehler in der Beratung haftet, da mit der Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft ein Beratungsvertrag geschlossen worden ist. Die Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft hat den Vermittlern beim Vertrieb ihrer Wohnungen freie Hand gelassen und muss sich daher die Handlungen der Solveris  zurechnen lassen. Somit bestand die Verpflichtung, vollständig und richtig über alle Umstände, die für den Kauf der Wohnung und die Finanzierung erheblich waren, aufzuklären. Dies ist nach zutreffender Ansicht des Landgerichts nicht erfolgt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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