Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen

Als Reaktion auf die Insolvenz des Windkraftunternehmens Prokon Regenerative Energien hat die Bundesregierung das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Es soll Mitte 2015 in Kraft treten, teilt die Stiftung Warentest Finanztest in ihrer Januarausgabe 2015 mit. Zu diesem Thema teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, dass die Bundesregierung so den Schutz von Anlegern erhöhe. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen Anleger dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können, so das Bundesministerium der Finanzen.

In diesem Zusammenhang erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsbefugnisse und als weiteres Aufsichtsziel den kollektiven Verbraucherschutz.

Der Gesetzgeber hat sich nun auch überraschenderweise tatsächlich zu einer Verschärfung der Haftung von Emittenten durchgerungen. Diese haften nun beispielsweise auch dann, wenn der Verbraucher das „Vermögensanlagen-Informationsblatt“ nicht in Übereinstimmung mit dem Vermögensanlagengesetz unterschrieben hat und in einigen anderen Fällen.

Die Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen sowie den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes können Sie hier einsehen:

 

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetzentwuerfe_Arbeitsfassungen/2014-11-12-kleinanlegerschutzgesetz.html



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