Klage gegen GMAC eingereicht

Im Falle einer von der Heritus erworbenen Eigentumswohnung haben wir für unsere Mandanten vor dem Landgericht Wiesbaden Klage gegen die GMAC RFC Servicing GmbH, der früheren GMAC RFC Bank GmbH, eingereicht. [...]

Klage gegen GMAC eingereicht 

Im Falle einer von der Heritus erworbenen Eigentumswohnung haben wir für unsere Mandanten vor dem Landgericht Wiesbaden Klage gegen die GMAC RFC Servicing GmbH, der früheren GMAC RFC Bank GmbH, eingereicht. Unsere Mandanten hatten von der früheren Immo-Concept, der heutigen Heritus, eine Eigentumswohnung gekauft. Der Kaufvertrag kam aufgrund einer Beratung des Instituts für Wirtschaft aus Frankfurt zustande.

Unseren Mandanten war zugesagt worden, dass sie aufgrund der zu erwartenden Mieteinnahmen und der Steuervorteile einen monatlichen Gewinn durch den Kauf der Wohnung erwirtschaften würden. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen. Nachdem die Mieteinnahmen anfangs noch in der versprochenen Höhe vom Mietpool bezahlt wurden, sanken die Ausschüttungen des Mietpools zusehends. Darüber hinaus ergab eine Prüfung des Finanzamtes, dass unsere Mandanten auch über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 7i EStG getäuscht worden sind. Die Mandanten hatten die Wohnung erworben nachdem mit der Sanierung bereits begonnen worden war. Sie können deshalb nur einen Teil der Sanierungskosten erhöht steuerlich absetzen.

Wie unsere Recherchen ergaben, hat die GMAC nicht nur den Erwerb der Wohnung unserer Mandanten finanziert, sondern nahezu alle Wohnungskäufe in dem betroffenen Objekt. Daher wusste die Bank im Gegensatz zu unseren Mandanten, dass mit der Sanierung bereits begonnen worden war. Sie hatte somit einen konkreten Wissensvorsprung in Bezug auf die Erreichbarkeit der steuerlichen Ziele unserer Mandanten. Unserer Ansicht nach führt dies zu einer Haftung der Bank.

 

 



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