KK Royal Basement GmbH

Wir vertreten Mandanten, die von der Firma KK Royal Basement GmbH zum Erwerb einer Eigentumswohnung in Chemnitz beraten wurden. Bei der erworbenen Wohnung sollte es sich um ein sogenanntes Sanierungsmodell handeln, bei dem an der Wohnung nach Erwerb Sanierungsarbeiten auszuführen sind. Die dafür aufgewendeten Kosten sollten dann nach § 7i EStG steuerlich geltend gemacht werden können. Nach anwaltlicher Prüfung stellte sich allerdings heraus, dass die Sanierungsarbeiten zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits deutlich weiter fortgeschritten waren, als von dem Verkäufer angegeben. Dies führt nun zu einer geringeren steuerlichen Abschreibung als unseren Mandanten zugesagt wurde. Das hat das zuständige Finanzamt bereits festgestellt.

Bei Rückzahlung der von der KK Royal Basement GmbH vermittelten Finanzierung bei der BHW Bausparkasse AG wären unsere Mandanten bereits im hohen Rentenalter; vom Zeitpunkt des Renteneintritts an können wohl kaum noch nennenswerte Steuervorteile aus der Absetzung der Finanzierung erzielt werden, weil das Einkommen entsprechend absinkt. Dies wiegt umso schwerer, als dass die Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung der Sanierung nach § 7i EStG nach 12 Jahren ohnehin wegfallen.

In der Berechnung, die unseren Mandanten überreicht wurde, dürfte auch die Instandhaltungsrücklage deutlich zu niedrig angesetzt sein, so dass es in den nächsten Jahren auch deshalb zu erheblichen Nachzahlungen kommen könnte.

Aus dieser Sachlage ergeben sich unserer Auffassung nach Ansprüche, mit deren Durchsetzung uns unsere Mandanten beauftragt haben.



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