Imperiale Immobilien GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

Was sich schon über einen längeren Zeitraum angekündigt hat, ist nun zur Gewissheit geworden. Über das Vermögen der Imperiale Immobilien GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. In anderen ähnlich gelagerten Fällen ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die betroffenen Käufer von Eigentumswohnungen häufig ein Schock. Bei der Imperiale Immobilien GmbH dürfte sich dies anders verhalten, zumindest bleibt dies zu hoffen.

In sämtlichen uns bekannten Objekten der Imperiale Immobilien GmbH ist es zu teilweise erheblichen Verzögerungen bei der Sanierungstätigkeit gekommen. Wendeten sich die betroffenen Erwerber an den Bauträger, so wurden sie vertröstet und es wurde regelmäßig versprochen, bald werde alles fertig werden. Geschehen ist in der Regel nichts. Statt die Objekte tatsächlich fertigzustellen, wurde eine vermeintliche Fertigstellung bescheinigt, obwohl dies nicht der Fall war. So hat sich die Imperiale in einigen Fällen noch im Sommer 2011 Geld verschafft. Diese Vorgänge konnten zumindest in einem Objekt in Berlin recherchiert werden. Gegen die Verantwortlichen hierfür gehen wir für unsere Mandanten vor.

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte es nun möglich sein, mit der Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Mühling-Wechsler, über die Fortführung der Bautätigkeit und über eine Lösung der bestehenden Probleme zu verhandeln. Dabei ist es wichtig zunächst festzustellen, wie weit die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich fortgeschritten sind. Erwerbern ist zu raten sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Abhängig vom Baufortschritt wird zu entscheiden sein, ob es sinnvoller ist, den Bau zu Ende zu führen und die Wohnungen dann –hoffentlich – vermieten zu können oder ob es besser ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, um auf diese Weise den Schaden zu minimieren.

Bei beiden Alternativen bleibt zu befürchten, dass es zu einem Schaden kommt. Wird der Bau fortgesetzt, sind ggf. zusätzliche Gelder notwendig. Wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt, ist bereits ausgezahltes Geld unter Umständen verloren. Für unsere Mandanten prüfen wir, gegenüber wem ein solcher Schaden geltend gemacht werden kann.

 



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