Imperiale Immobilien GmbH aus Nürnberg

Imperiale Immobilien GmbH stellt Objekt in Berlin nicht fertig

Wir vertreten mehrere Mandanten, die von der in Nürnberg ansässigen Firma Imperiale Immobilien GmbH Eigentumswohnungen in einem Objekt in Berlin erworben haben. Nach eigenen Angaben ist die Imperiale Immobilien GmbH auf die Projektentwicklung von in Sanierungsgebieten gelegenen Immobilienobjekten spezialisiert. Geschäftsführer der Imperiale Immobilien GmbH ist Herr Sandro Mozzicato. Die Imperiale Immobilien GmbH wirbt auf ihrer Homepage damit, dass man mittels ihrer in Sanierungsgebieten liegenden Objekte den maximalen Steuervorteil erreichen kann und man von hohen Mieterträgen profitieren könne.

Tatsächlich sind sämtliche von uns vertretenen Mandanten bei dem Kauf der Wohnung entsprechend beraten worden. Die Beratung erfolgte jedoch nicht über die Imperiale Immobilien GmbH selbst, sondern diese bediente sich externer Vertriebe.

Zahlreiche Wohnungen wurden über die „Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“ (SKD Frankfurt) aus Frankfurt vertrieben. Einige unserer Mandanten wurden dabei von Herrn Rainer Hauswirth beraten. Die Beratung unserer Mandanten orientierte sich in der Tat an den Beschreibungen der Imperiale Immobilien GmbH auf ihrer Homepage. Unseren Mandanten wurde insofern regelmäßig mitgeteilt, dass es durch den Kauf der Wohnung und die Aufnahme einer notwendigen Finanzierung aufgrund der Steuervorteile und der zu erwartenden Mieteinnahmen nur zu einer geringen monatlichen Belastung kommen würde.

Leider konnten unsere Mandanten bis heute weder Steuervorteile nach § 7h EStG, noch Mieteinnahmen realisieren, da das Objekt nicht fertig gestellt ist, obwohl die Imperiale Immobilien GmbH die Fertigstellung vertraglich bis zum 31.12.2010 zugesagt hatte. Auch zugesagte Mietersatzzahlungen werden gegenwärtig nicht mehr gezahlt. Für unsere Mandanten stellt sich die Situation zurzeit deshalb so dar, dass sie zwar die vollen Zinsen zu zahlen haben, jedoch keinerlei Einnahmen verzeichnen können. Unsere Mandanten haben uns daher damit beauftragt, die Imperiale Immobilien GmbH aufzufordern, das Objekt fertig zu stellen und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.

In einem Fall, in dem der Vertrieb über eine Berliner Firma erfolgte, vertreten wir die Ansicht, dass unseren Mandanten aufgrund von Mitteilungen der Imperiale Immobilien GmbH Steuervorteile auf die Sanierungskosten zugesagt worden sind, obwohl in diesem Fall die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorlagen. Hintergrund hierzu ist, dass bei Kauf dieser Wohnung das Sanierungsgebiet aufgrund eines Senatsbeschlusses vom 08.06.2010 nicht mehr bestand. Unserer Ansicht nach ist damit die zentrale Voraussetzung von § 7h EStG nicht mehr gegeben, so dass Sanierungskosten im Sinne von § 7h EStG nicht hätten angegeben werden dürfen.

Für unseren Mandanten werden wir in diesem Fall den unserer Ansicht nach gegebenen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen.



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