Hunderte Konten der Onlinebank N26 wurden gekapert und für Geldwäschegeschäfte genutzt

Wie einem Bericht der Tagesschau vom 17.04.2019 zu entnehmen ist, haben Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ ergeben, dass hunderte Konten der Onlinebank N26 Bank GmbH offenbar zu Geldwäschezwecken im Zusammenhang mit Onlinebetrug benutzt worden sind.

Eine Liste mit knapp 400 betroffenen Konten mit deutschen IBAN wurde der N26 Bank GmbH zwecks Prüfung zur Verfügung gestellt. Diese Konten sollen im Internet für betrügerische Ebay-Konten oder auch Fakeshops eingesetzt worden sein. Dem Bericht der Tagesschau zufolge sollen Kriminelle in vielen Fällen durch sog. Job-Scamming, also durch Identitätsdiebstahl bei Internetbewerbungen, an die Konten gelangt sein.

Den Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zufolge hakt es bei der N26 Bank GmbH vor allem bei der Überwachung von verdächtigen Transaktionen, denn die kriminellen Täter konnten die betroffenen Konten jeweils einige Tage bis einige Wochen, in Einzelfällen sogar über ein Jahr lang für Geldwäschegeschäfte nutzen.

In einem Fall wurden von einer falschen Marketingfirma Produkttester gesucht, die den Videochat der N26 überprüfen sollten. Durch den Anruf der Testperson, in dem Fall einem jungen Angestellten aus Bayern, wurde dann jedoch nicht nur testweise ein Konto bei der N26 eröffnet, sondern ohne Wissen des Produkttesters ein tatsächliches Konto eröffnet. Dieses Konto wurde von den Tätern übernommen und zur Abwicklung krimineller Geschäfte genutzt.

Nachdem der junge Mann bemerkte, dass etwas faul war, versuchte er von der N26 Bank über einen Zeitraum von zwei Wochen vergeblich eine Auskunft zu erhalten. Erst auf Nachfrage von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ bei der N26 wurde dem Kunden mitgeteilt, dass das Konto geschlossen worden sei. Nicht mitgeteilt wurde dem Kunden allerdings, ob und in welcher Höhe ihm wider Willen ein Schaden entstanden sein könnte.

Betroffenen Kontoinhabern drohen rechtliche Konsequenzen

Die Konten werden im Netz gehandelt und für wenige Hundert Euro angeboten. Ob die getäuschten Kontoinhaber selbst mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wird sich zeigen, denn Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg zufolge drohen getäuschten Kontoinhabern „selbst in Fällen, in denen sie mutmaßlich betrogen wurden, Verfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche und Zivilklagen von betrogenen Kunden der Online-Fakeshops. „Das ist das Gefährliche daran“, so der auf Geldwäschedelikte spezialisierte Oberstaatsanwalt Gerhard Brinker.

Sofern Sie rechtlichen Rat oder juristische Unterstützung benötigen, können Sie sich gern an unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.



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