HEE Rechtsanwälte erstreitet Urteil gegen Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG

Es ist uns in einem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund gelungen, ein Urteil gegen die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG, sowie die Komplementärin dieser Gesellschaft, die Dr. Peters Vertriebs GmbH, zu erstreiten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und stützt sich auf eine Prospekthaftung.

Das Landgericht Dortmund sah es als erwiesen an, dass der Prospekt einen wesentlichen Fehler im Zusammenhang mit den Aussagen zur Gewerbesteuer enthält. Letztlich war ein wesentlich höherer Betrag an Gewerbesteuer angefallen als ursprünglich prospektiert. Die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG hatte im Verfahren versucht, die Abweichungen als unwesentlich darzustellen, ist hiermit aber gescheitert.

Weil bereits unter diesem Aspekt verurteilt worden ist, ist das Landgericht Dortmund auf die von uns ebenfalls gerügte fehlende Darstellung des Verteilerschlüssels in dem zum Fonds gehörenden Charterpool nicht mehr eingegangen. Wir halten den Prospekt auch in diesem Punkt für fehlerhaft.

Der von uns vertretene Anleger wird nach dem Urteil aus dem ihm entstandenen Schaden freigestellt und kann die Beteiligung an die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG zurückgeben, einen eventuellen weiteren Schaden muss die Gesellschaft ebenfalls ersetzen.



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