Haftstrafen im Verfahren gegen die Verantwortlichen der Falk Gruppe

Wir vertreten Anleger, die sich an einem der zahlreichen Falk-Fonds beteiligt haben. Nun sind nach Medienberichten einige der Verantwortlichen der Falk Capital AG, die als Initiatorin der Fonds auftrat, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Wir vertreten Anleger, die sich an einem der zahlreichen Falk-Fonds beteiligt haben. Nun sind nach Medienberichten einige der Verantwortlichen der Falk Capital AG, die als Initiatorin der Fonds auftrat, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Die Vorstände Helmut W. Falk und Thomas Engels erhielten jeweils drei Jahre und sechs Monate, der Vorstand Thomas Suk eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, der Finanzvorstand Thilo Köhler eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wie der Presse zu entnehmen war, war es zuvor zu einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten gekommen. In der Folge wurde die Verurteilung nur auf einen Teil der Anklagepunkte gestützt – und das Verfahren wegen Anlagebetruges in diesem Zusammenhang eingestellt.

„Nach unserer Einschätzung bedeutet dies mit Blick auf zivilrechtliche Ansprüche der Anleger wenig, insbesondere hat es nach unserem Kenntnisstand hier keinen Freispruch gegeben. Aus Sicht der Anleger wäre es allerdings wünschenswert gewesen, wenn im Rahmen des Strafverfahrens auch eine Aufarbeitung dieser Punkte stattgefunden hätte“, so Rechtsanwalt Norbert Hache, der in unserer Kanzlei Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb von Falk-Fonds vertritt. „Aber auch ohne einschlägige Verurteilung in diesen Punkten ist eine Inanspruchnahme insbesondere der Vermittler und Berater durchaus sinnvoll, wenn Tatsachen und Beweislage dies hergeben.“



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